Bundesrat segnet Verlängerung der Intranet-Klausel für Lehrer ab

Lehrer und Wissenschaftler dürfen für weitere vier Jahre "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugänglich" machen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine zuvor vom Bundestag beschlossene weitere Verlängerung des Paragraphen 52a Urheberrechtsgesetz passieren lassen. Demnach dürfen Lehrer und Wissenschaftler für weitere vier Jahre "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugänglich" machen. Die bis Ende 2012 befristete Erlaubnis gilt auch für Personen im Rahmen ihrer "eigenen wissenschaftlichen Forschung". Ohne die Neuregelung, auf die sich die große Koalition Mitte Oktober geeinigt hatte, drohte die Bestimmung Ende des Jahres auszulaufen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte den verlängerten Probebetrieb für den Paragraphen, der nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Anfang Januar in Kraft treten könne. Der Paragraph sei "für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland wichtig". Er erlaube es Schulen und Hochschulen, Unterricht, Forschung und Lehre besser und aktueller zu gestalten. Zypries hofft, dass bei einer erneuten Überprüfung im Jahr 2012 endgültig festgestellt wird, dass sich die Vorschrift bewährt habe und alle Rechtsinhaber ihre angemessene Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten.

Der Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen, bezeichnete die erneute Befristung des Paragraphen 52a "als lästige, aber doch blamable Panne", die im Zuge der weiteren Novellierung des Urheberrechtsgesetzes repariert werden müsse. Die Interessensvertretung der Forscher habe von Anfang an die Fassung der Klausel als vollkommen unzureichend kritisiert. Dennoch habe sich das Bündnis dafür eingesetzt, dass die Passage zumindest nicht ganz wegfällt. Dies wäre für die deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystem "nicht verkraftbar" gewesen. Es sei aber eine Zumutung, Bildung und Wissenschaft seit Jahren um die Erlaubnis zur Nutzung des von ihnen produzierten und publizierten Wissen im elektronischen Umfeld bitten und werben zu lassen.

Auch hat sich der Bundesrat kritisch mit dem Vorhaben der Bundesregierung zur "Vereinfachung und Modernisierung" des Patentrechts auseinandergesetzt. In einer Stellungnahme (PDF-Datei) bittet die Länderkammer um Korrekturen bei der geplanten Änderung zu Arbeitnehmererfindungen. Bislang müssen Arbeitgeber und angestellte Erfinder mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen, um die Zuordnung des Rechts an einem immateriellen Gut sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu verschaffen. Diese fehleranfälligen Formalien sollen durch die pauschale Annahme ersetzt werden, dass Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch spätestens vier Monate nach ihrer Meldung auf den Arbeitgeber übergehen. Die Länder machen sich dafür stark, dass die starre Frist von beiden Seiten einvernehmlich verlängert werden kann. Zudem soll die Bundesregierung bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene über die Einführung einer Patentsgerichtsbarkeit in Europa darauf hinwirken, dass lokale Kammern des Eingangsgerichts in den Mitgliedsstaaten eingerichtet werden. (Stefan Krempl) / (anw)