EU-Rat will die Meinungsfreiheit off- und online stärken

Der Ministerrat der EU hat Richtlinien zum Schutz der Meinungsfreiheit in den traditionellen Medien und im Internet verabschiedet, in denen er vor Websperren wegen Urheberrechtsverstößen oder illegaler Überwachung warnt.

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Der EU-Rat hat am Montag auf einem Treffen der Außenminister in Brüssel einen Menschenrechtskatalog zur Meinungsfreiheit im Netz und offline beschlossen. Er bekräftigt darin die entscheidende Rolle, die der Äußerungs- und Pressefreiheit in einer demokratischen Gesellschaft zukommt. Sie seien ausschlaggebend dafür, zahlreiche andere Grundrechte wie die Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit auszuüben oder am kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Ohne sie sei eine informierte, aktive und engagierte Bürgerschaft unmöglich.

Treffen der EU-Außenminister in Brüssel

(Bild: consilium.europa.eu)

Technische Innovationen haben laut EU-Rat haben neue Möglichkeiten mit sich gebracht, die Meinungsfreiheit zu fördern genauso wie Herausforderungen durch Zensur. Die EU positioniert sich "entschlossen gegen jede ungerechtfertigte Einschränkung des Internets und anderer neuer Medien". Alle Menschenrechte, die offline gelten, müssten auch online geschützt sein. Eine offene Gesellschaft könne nur in einer unabhängigen und pluralistischen Medienumgebung im Internet und in der restlichen Welt bestehen.

Die EU will daher international bei Richtern, Strafverfolgern, Menschenrechtskommissionen und Politikern für internationale Standards werben, die etwa Internetprovider vor Pflichten bewahren sollen, Inhalte "ohne vorheriges rechtmäßiges Verfahren" zu blockieren. Vor allem Websperren zum Urheberrechtsschutz könnte die Meinungs- und Informationsfreiheit unangemessen beschränken und müssten besonderen Anforderungen genügen. Als besondere Gefahr für den behandelten Bereich macht der EU-Rat auch die rechtswidrige Kommunikationsüberwachung sowie das Sammeln persönlicher Daten aus. Beides verletzte das Recht auf Privatsphäre.

Der Rat setzt sich auch für die Netzneutralität ein und spricht sich dagegen aus, Inhalte, Anwendungen oder Dienste zu verlangsamen oder zu diskriminieren. Die Mitgliedsstaaten sollen Formen der Gewalt, Verfolgung, Bedrohung und Einschüchterung insbesondere von Pressevertretern und "anderen Medienakteuren" bekämpfen, zu denen in den Richtlinien auch "Bürgerjournalisten" wie Blogger oder Aktivisten in sozialen Netzwerken gezählt werden. Die EU sichert zudem zu, Gesetze zu unterstützen, die einen "angemessenen Schutz" für Whistleblower und andere Quellen oder Informanten vorsehen. (anw)