Weg frei für Verabschiedung der neuen Anti-Terror-Paragraphen

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat mit der Koalitionsmehrheit grünes Licht gegeben für den Regierungsentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzrecht, die sich unter anderem gegen Bombenbaupläne im Netz richten.

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Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition grünes Licht gegeben für den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Straftatbestände im Staatsschutzrecht. Mit dem von CDU/CSU und SPD nur redaktionell an einem Punkt überarbeiteten Vorhaben sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für derlei "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" betragen bis zu zehn Jahren. Die Opposition votierte geschlossen gegen den Vorstoß, hinter dem sie die Schaffung eines Gesinnungs- und Feindstrafrechts wittert.

Vertreter der Regierungsfraktionen betonten im Rahmen der Sitzung, dass auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf habe. Man könne aus Angst vor dem Tod nicht schon Selbstmord begehen, hieß es bei der Union unter Anspielung auf eine mögliche Prüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Die SPD fügte hinzu, es gebe einen "eng begrenzten Kreis" von Terroristen, die nach Deutschland zurückkommen könnten. Deshalb sei das Vorhaben notwendig. Zypries hatte zuvor eingeräumt, dass der Entwurf verfassungsrechtlich "auf Kante genäht" sei.

Die FDP hielt dagegen die bestehenden Gesetze für ausreichend, um die nicht zu leugnende terroristische Bedrohung zu bekämpfen. Polizei und Geheimdienste seien mit ausreichend Instrumenten ausgerüstet, um gegen diese Gefahr vorzugehen. Die Grünen unterstrichen, dass eine parlamentarische Anhörung die eigenen Bedenken gegen den Vorstoß deutlich gemacht hätten. Trotzdem habe die Koalition keinen Anlass gesehen, die Regierungspläne gründlich zu überarbeiten. Andererseits lehnte Schwarz-Rot im Rechtsausschuss auch einen Antrag aus dem Bundesrat ab, den Entwurf noch zu verschärfen. Das Vorhaben soll nun in der kommenden Sitzungswoche Ende Mai im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

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(Stefan Krempl) / (jk)