Oldtimer und Kleinwagen raus?
Von 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L = 120 km/h bis Q = 160 km/h
- Ronald Partsch
München, 21. Mai 2014 – Autofahrer, die mit Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten, sollten vor der Fahrt den Index ihrer Reifen mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen. Von 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen (mit M+S- oder M&S-Kennzeichnung) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen sind Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L = 120 km/h, M = 130 km/h, N = 140 km/h, P = 150 km/h und Q = 160 km/h.
Außerdem darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R = 170 km/h) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Im restlichen Europa ist das zulässig. Bei der Verwendung von M+S-Reifen darf der Speed-Index der tatsächlich montierten Reifen unter dem in den Fahrzeugpapieren geforderten liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe hinter der Größenbezeichnung. Das bedeutet: Ein Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Speed-Index T = 190 km/h darf in Italien nicht gefahren, wenn in der Zulassungsbescheinigung H = 210 km/h gefordert wird.
Oldtimer und Kleinwagen raus? (3 Bilder)

(Bild: heise/Autos-Archiv)
Das italienische Tempolimit liegt bei 130 km/h
Das trifft vor allem Fahrer von Oldtimern, Kleinwagen und Geländewagen, deren Ganzjahrespneus grundsätzlich mit M+S markiert sind, aber aufgrund geringer technischer Höchstgeschwindigkeit teilweise nur Q-Speedindex auf den Reifen brauchen. Wollen die Italiener wirklich ihre eigenen Fiat Campagnola-Oldies von der Straße verbannen? Wer dennoch auf Reifen mit niedrigem Speed-Index auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 und 1682 Euro rechnen. Im Extremfall kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden. Nur zur Erinnerung: Das Tempolimit auf italienischen Autobahnen beträgt 130 km/h!
[Update, 10.06.2014, 15:30 Uhr]
Die Regeln für das Fahren mit Ganzjahres- und Winterreifen in Italien wurden geändert. Wie der ADAC nun meldet, haben italienische Landesämter für Kraftfahrzeuge die Bestimmungen vereinfacht: In den Sommermonaten vom 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Ganzjahres- oder Winterreifen (Reifen mit M+S-Kennung) nur dann gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Eine Ausnahme davon wird in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15 Mai gewährt. In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex tragen. Das gilt aber nur für Pneus mit M+S-Kennzeichnung. Zur Vorschrift gehört, wie in Deutschland, ein Warnaufkleber mit der technischen Höchstgeschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrers. ()