Microsoft: Hart, fair und im Interesse der Kunden
In ihrer gestern abgegebenen Stellungnahme haben die Microsoft-Anwälte allen im Anti-Trust-Prozess erhobenen Anschuldigungen widersprochen.
In ihrer gestern abgegebenen Stellungnahme haben die Microsoft-Anwälte allen im Anti-Trust-Prozess erhobenen Anschuldigungen widersprochen. Damit zog Microsoft, wie schon zuvor die Klägerseite, juristische Schlüsse aus der im November vorgelegten Beweiswürdigung.
Der Software-Konzern, so die Zusammenfassung der vorgetragenen Argumente, sieht sich nicht in der Rolle eines agressiven Monopolisten, sondern als fairer Wettbewerber, der zuweilen auch mit harten Bandagen zu Werke geht. So sei die Verknüpfung des Internet-Explorer mit Windows nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts völlig legal, solange dies den Interessen der Konsumenten diene.
Im Weiteren räumten die Anwälte zwar die Existenz von Exklusivverträgen mit Computerherstellern ein, widersprachen aber dem Vorwurf, dass dadurch die Auslieferung des Netscape Navigator unterbunden wurde. Ferner seien auch die umstrittenen Vertragsklauseln, nach denen Computerhersteller und -händler die Startsequenz und das Erscheinungsbild von Windows nicht eigenmächtig verändern dürfen, vom Urheberrecht gedeckt. Schließlich wiesen die Anwälte auch den Vorwurf zurück, Microsoft habe ein Monopol genutzt, um überhöhte Preise für Windows zu verlangen. Zu keinem Zeitpunkt sei ein bestehendes Gesetz gebrochen worden.
Nach einem vom Richter festgelegten Zeitplan haben beide Seiten am 22. Februar noch einmal Gelegenheit, ihre Argumente mĂĽndlich vorzubringen. Bis zu diesem Termin laufen auch die vom Richter vorgeschlagenen auĂźergerichtlichen Einigungsverhandlungen. Sollte es bis Ende Februar zu keinem Konsens kommen, wird das Gericht voraussichtlich Ende April den Urteilsspruch verkĂĽnden. Nach der fĂĽr Microsoft sehr ungĂĽnstig ausgefallenen BeweiswĂĽrdigung gilt ein hartes StrafmaĂź als sehr wahrscheinlich. (wst)