NSA-Ausschuss erörtert internationale Rechtslage zur Massenüberwachung

Experten haben zur laufenden Untersuchung der NSA-Affäre im Bundestag die Chancen eher skeptisch beurteilt, ausländische Geheimdienste auf dem Rechtsweg einzuhegen. Das hiesige Kontrollsystem gilt als vorbildlich.

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Gerichtliche Klagen gegen die umfassende Netzspionage der NSA dürften wenig bringen. Diese Auffassung vertrat der Washingtoner Rechtsprofessor Russel A. Miller am Donnerstag in einer Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag. In den USA habe die Politik bereits die wichtigsten Weichen gestellt, um die exzessive Überwachung einzudämmen, erklärte der Jurist. Gerichte seien jenseits des Atlantiks "sehr zurückhaltend bei diesen Themen"; auch vor dem Supreme Court habe es bisher nur sehr wenige Fälle dazu gegeben.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Miller verwies auf stark unterschiedliche Regulierungskonzepte in den USA und in Europa. Europäische Gesetzgeber seien bestrebt, mögliche soziale Probleme schon zu lösen, bevor sie entstehen. In den USA werde auf sie eher reagiert, sie stünden einer Regulierung eher skeptisch gegenüber. Von der Verfassung seien die USA vorrangig verpflichtet, den freien Kommunikationsfluss aufrecht zu erhalten, während im deutschen Grundgesetz der Schutz der Menschenwürde und der zugehörigen Privatsphäre an erster Stelle stünden. Dazu komme in den Vereinigten Staaten eine weitgehende Laissez-faire-Haltung gegenüber der Wirtschaft mit der Priorität auf Selbstkontrolle auch beim Datenschutz.

Die USA bezeichnete Miller als "demokratischen Sicherheitsstaat": Kein Politiker, der Mehrheiten erreichen wolle, könne es sich leisten, die nationale Sicherheit zu vernachlässigen. Sie zu gewährleisten werde als Kernaufgabe des Gesellschaftsvertrags angesehen. Trotzdem wachse die Unzufriedenheit in der Bevölkerung etwa mit dem Geheimgericht, das die Überwachungsbefugnisse der NSA absegne. Er selbst halte es für gerechtfertigt, die parlamentarische Kontrolle im US-Kongress zu stärken.

Noch weniger ausgeprägt als in den USA sei es in Großbritannien, die Geheimdienste einzuschränken, konstatierte der Oxforder Internetforscher Ian Brown. Den Geheimdiensten sei im Namen der nationalen Sicherheit, von Wirtschaftsinteressen oder um schwere Verbrechen zu verhindern fast alles erlaubt. Unterseekabel dürfe der britische Dienst GCHQ abhören, Computersysteme im Ausland hacken. Die Regierung müsse nur versichern, dass dies alles "notwendig" sei. Allgemeine Schutzvorkehrungen seien zwar zu befolgen, weder parlamentarische Ausschüsse noch der britische Datenschutzbeauftragte hätten aber eine Kontrollfunktion.

Britische Gerichte setzen zwar die Europäische Menschenrechtskonvention um, sagte Brown. Sie hätten dabei aber klargemacht, dass es dem Parlament obliege, gesetzliche Bestimmungen mehr oder weniger freiwillig anzupassen. Die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängige Klage gegen den GCHQ könne aber dazu führen, dass es in Großbritannien zumindest nach den im Mai 2015 anstehenden Wahlen eine Debatte über ein ausgeweitetes Aufsichtssystem geben wird. Deutschland sei in dieser Hinsicht vorbildhaft, da die G10-Kommission des Bundestags sogar in "operative Fragestellungen" der Geheimdienstarbeit eingebunden sei.

Der Bonner Völkerrechtsprofessor Stefan Talmon und der Berliner Rechtswissenschaftler Helmut Philipp Aust schätzten die Möglichkeiten als gering ein, die Bürgerrechte dadurch vor massenhafter Ausspähung zu schützen, indem darauf gedrängt wird, internationale Verträge einzuhalten. Sie schlossen sich der oft zu hörenden Meinung an, dass das Völkerrecht "leidenschaftslos" gegenüber Spionage sei. Die Politik könne aber den Datenschutz zum Beispiel in Abkommen mit den USA zum Transfer personenbezogener Informationen strenger zu regeln versuchen.

Optimistischer gab sich der Londoner Rechtsexperte Douwe Korff, der die Massenausspähung der NSA und ihrer Partner seit Längerem als "schreiend illegal" brandmarkt. "Kriminelle Handlungen" wie Eingriffe in Server, Router oder Glasfaserleitungen sind seiner Ansicht nach auf dem Gebiet anderer Staaten vom Völkerrecht genauso wenig gedeckt wie Wirtschaftsspionage. Korff bezeichnete daher sowohl eine Staatenbeschwerde bei der Uno, wie sie hierzulande die Grünen fordern, eine Regierungsklage vor dem Menschengerichtshof in Straßburg als auch eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof als prinzipiell aussichtsreich. (anw)