Opposition kritisiert Regierungspläne zur Anti-Terror-Datei scharf

Als Brüskierung des Bundesverfassungsgericht und völlig fehlgeleitet haben Linke und Grüne den Versuch der Bundesregierung gerügt, die umstrittene Anti-Terror-Datei mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.

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Die Opposition hat am Donnerstagabend kein gutes Haar am Gesetzentwurf der Bundesregierung gelassen, mit dem diese eigentlich den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei (ATD) Folge leisten und das System grundrechtsverträglicher gestalten will. Der Gesetzentwurf sei "ein Affront" für Karlsruhe, schimpfte die Linke Ulla Jelpke bei der 1. Lesung des Vorhabens im Bundestag. Das Kabinett wolle die Datennutzung sogar noch erweitern und "Fähigkeiten zur digitalen Rasterfahndung" einführen.

Schlagabtausch im Bundestag: Entspricht die Gesetzgebung zur Antiterrordatei den Vorgaben des Verfassungsgerichts?

Auf eine tatsächliche Aussprache verzichteten die Abgeordneten, da der Tagesordnungspunkt weit nach hinten in den späten Abend gerückt war. Laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen führt Jelpke aus, dass Sicherheitsbehörden in der ATD bis 2013 rund 350.000 Suchanfragen in mittlerweile über 17.000 Datensätzen durchgeführt hätten. Damit werde das grundgesetzliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten weiter unterlaufen.

Irene Mihalic von den Grünen unterstrich, dass Karlsruhe "die Konturen der unterschiedlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und auch des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes deutlich geschärft" habe. Daraus ergebe sich ein enormer Handlungsbedarf: So sei etwa zwingend eine gesetzliche Grundlage für gemeinsame Terrorabwehrzentren nötig, soweit diese überhaupt verfassungskonform zu betreiben seien. Der Gesetzentwurf geht Mihalic zufolge aber "völlig an den Erfordernissen" vorbei. Dass sowohl die ATD als auch die verwandte Rechtsextremismusdatei entfristet werden sollten ohne unabhängige grundrechtsorientierte Evaluierung, wirke so, als interessiere die Regierung die Wahrung der Grundrechte nicht.

Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, lobte dagegen, "dass die Datei so funktioniert, wie wir uns das vorgestellt haben". Ganz eindeutig hätten die im Rahmen der Evaluation befragten Mitarbeiter in Sicherheitsbehörden bestätigt, dass die ATD "die Zusammenarbeit insgesamt verbessert hat". Gerade vor dem Hintergrund der rechtsextremen Vereinigung NSU und ihrer parlamentarischen Aufarbeitung wirke das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts "beinahe
anachronistisch", da es einen Austausch zwischen Strafverfolgern und Verfassungsschutzbehörden "nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet".

Wenn man moderne Suchmaschinen kenne, muteten die entsprechenden Eingabemasken in der ATD "reichlich altbacken" an, meinte der CDU-Politiker. Daher ziele die geplante "eng begrenzte Erweiterung" der Analysefähigkeiten darauf ab, dass bereits erhobene Daten von einer beteiligten Behörde unter "hohen formellen und materiellen Maßstäben" systematisch recherchiert werden könnten. Auf die
umfassenden Bedenken des Bundesrats ging Krings nicht ein. Die Bundesregierung hatte diese zuvor in ihrer Gegenäußerung fast komplett zurückgewiesen.

Auch für Uli Grötsch von der SPD hat sich die Datei "in jeglicher Hinsicht bewährt". Sie schaffe "mehr Effektivität bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen". Im Hinblick auf den Datenschutz gebe es zwar Bedenken, räumte der Sozialdemokrat ein. Er sprach in diesem Zusammenhang aber von "wahnhaften Gerüchten über willkürliche Speicherungen und Abfragen von Personendaten". Dabei sei etwa von der Eilfallregelung, die der abfragenden Behörde einen unmittelbaren Zugriff auf den erweiterten Datenbestand erlaubt, bislang nur einmal Gebrauch gemacht worden. (axk)