Neue Regeln für Onlinekäufe gelten

In den Ländern der EU war Onlineshopping unterschiedlich geregelt. Deutschland setzt nun eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung um. Für Verbraucher bringt das Vorteile, zum Beispiel beim Bezahlen, aber auch Nachteile, zum Beispiel bei Rücksendekosten.

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Seit dem heutigen Freitag gelten neue Regeln für Onlinekäufe. In Deutschland tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter etwa beim Bestellprozess.

Nun sind zum Beispiel bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht mehr zulässig. Der Verbraucher muss diese nur dann bezahlen, wenn er sie selbst aktiv ausgewählt hat. Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von kostenpflichtigen Zahlungsmitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen selbst tatsächlich auch entstehen.

Wenn ein Kauf widerrufen wird, kann der Anbieter dem Käufer die Kosten für die Rücksendung unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen, wenn er darüber vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Webseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze, ab der Rücksendungen für den Verbraucher in jedem Fall kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber natürlich nach wie vor bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.

Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas meint, es sei "ein Erfolg, dass wir nun in der EU ein einheitliches hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher haben". Die Regelungen seien ausgewogen: "Verbraucher müssen in Zukunft vor Vertragsschluss besser informiert werden. Zugleich werden bestimmte Tricks unterbunden, mit denen manche Anbieter bislang Geld machen konnten. Es ist gut, dass überteuerte Service-Hotlines und voreingestellte, teure Zusatzleistungen in Zukunft unzulässig sind."

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(anw)