Erweitertes Lkw-Fahrverbot zur Hauptreisezeit

In der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis zum 31. August sind bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen für Brummis über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr tabu

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Solche Szenen sollen nach Möglichkeit verhindert werden.

(Bild: Meliha Sarper, ACE)

Gute Nachricht für Autourlauber: In der Hauptreisezeit wird das Wochenendfahrverbot für Lastwagen erweitert, um die Straßen zu entlasten. Vom 1. Juli bis zum 31. August sind die nach Einschätzung der Länder jeweils besonders stark belasteten Autobahnrouten und Bundesstraßen für Brummis über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr tabu, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mit. Dringende Transporte sind dann nur mit Ausnahmegenehmigung möglich, Verstöße werden mit bis zu 150 Euro geahndet.

Durch die sogenannte Ferienreiseverordnung wird das ganzjährig geltende Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ergänzt. Laut einem BMVI-Sprecher können die Verkehrsministerien der Länder Auskunft darüber geben, auf welchen Strecken das Samstags-Fahrverbot gilt.

(dpa) (fpi)