Zoll jetzt bundesweit für Kfz-Steuer zuständig
Für die Kfz-Steuer ist jetzt bundesweit die Zollverwaltung zuständig. Beiträge werden künftig von einer der Bundeskassen des Zolls in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden in der Oberpfalz abgebucht
(Bild: Zoll)
Für die Kfz-Steuer ist jetzt bundesweit die Zollverwaltung zuständig. Sie hat am 1. Juli die Aufgabe von den Finanzämtern der Bundesländer übernommen. Darauf macht das Hauptzollamt Münster aufmerksam. Fällige Beiträge werden künftig von einer der Bundeskassen des Zolls in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden in der Oberpfalz abgebucht.
Wer die Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig vor dem nächsten Fälligkeitstermin entsprechende Schreiben. Bestehende Einzugsermächtigungen beziehungsweise Sepa-Mandate zum Einzug der Kfz-Steuer bleiben gültig. Auch gewährte Steuervergünstigungen bleiben bestehen.
Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0351/44 834 550 erreichbar. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden.
(dpa) (fpi)