Richterin: Apple darf "Patenttroll"-Begriff nicht benutzen

Im Streit mit dem Patentverwerter GPNE Corp. soll der iPhone-Hersteller von verschiedenen negativen Begriffen Abstand nehmen. Neben "Troll" ist auch "Freibeuter" verboten.

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Richterin Lucy Koh vom United States District Court for the Northern District of California hat Apple untersagt, verschiedene negative Begriffe in einem aktuell laufenden Rechtsstreit mit dem Patentverwerter GPNE Corp. zu verwenden. Der sieht sich in seinen Rechten verletzt, weil Apple ein von ihm gehaltenes Patent für den Datentransfer über Netzwerke ohne Bezahlung benutze.

Apple hatte verschiedene Begrifflichkeiten vor den Geschworenen verwenden wollen, was Koh nun verbot. Dazu gehören neben dem bekannten "Patenttroll" auch die Worte "Freibeuter" sowie "Bandit". Zudem dürfen die Anwälte nicht argumentieren, dass GPNE dabei sei, Apple zu erpressen ("Shakedown") sowie "die Klagelotterie zu spielen".

Patentausschnitt.

(Bild: USPTO)

GPNE ist eine Firma, die offensichtlich keine Produkte herstellt und keine Dienstleistungen anbietet. Das Unternehmen mit Sitz in Hawaii konnte bereits verschiedene Lizenzabkommen mit großen Unternehmen schließen, darunter die US-Apothekenkette CVS sowie der Supermarktriese The Kroger Co. GPNE zufolge verletzt Apple mit seinem iPad von der Frima gehaltene Patente.

Koh, die sich in Sachen Patentklagen auch im Zusammenhang mit Apple hervorragend auskennt, argumentierte, der Begriff "Patenttroll" könne die Jury verwirren. Allerdings erlaubte sie zumindest, dass GPNE als Firma bezeichnet werden darf, die "nichts herstellt" und "nichts verkauft". Das Patent, um das es geht, soll von 1996 stammen. (bsc)