Privatkopie wird legal in Großbritannien

Nach langjährigem Streit hat das britische Parlament eine Verordnung abgesegnet, durch die die Nutzerfreiheiten im Copyright in den Bereichen Privatkopie, Zitieren und Parodie ohne Vergütungspauschale erweitert werden.

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Britische Nutzer können vom 1. Oktober an für den privaten Gebrauch Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ziehen. Das Oberhaus des britischen Parlaments hat entsprechende Verordnungsentwürfe nach jahrelangen Auseinandersetzungen am Dienstagabend abgesegnet, nachdem das Unterhaus schon im Laufe des Monats zugestimmt hatte. Das exklusive Verwertungsrecht in der britischen Copyright-Gesetzgebung wird demnach nun eingeschränkt.

Die beschlossene Ausnahme für die Privatkopie ist vergleichsweise eng gefasst. Nutzern dürfen nun legal erworbene Inhalte für den "strikt persönlichen Gebrauch" auf Abspielgeräte und digitale Medien übertragen und so vervielfältigen. Das gilt etwa für den Transfer einer Musiksammlung oder von E-Books vom PC auf einen Tablet-Computer, ein Smartphone oder auch in die "private Cloud", solange dazu keine Dritten Zugang haben.

Britisches Parlamentsgebäude Palace of Westminster

(Bild: parliament.uk)

Kopien aus rechtswidrigen Quellen oder von geliehenen Medien, Rundfunkübertragungen oder Abrufdiensten wie Video on Demand sind nicht zulässig. Technische Vervielfältigungsblockaden etwa über Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) dürfen nicht umgangen werden.

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten geht der britische Gesetzgeber nicht davon aus, dass Urhebern und Verwertern ein zusätzlicher finanzieller Schaden entsteht, der durch eine Vergütungspauschale ausgeglichen werden müsste. Große Teile der Bevölkerung hätten letztlich schon immer in einer rechtlichen Grauzone Privatkopien angefertigt, die Wirtschaft habe die Verluste bereits in ihre Preise für Kulturgüter mit einbezogen.

Für das Zitieren gilt vom Herbst an ebenfalls eine weitergehende Erlaubnis als bisher: Sie erstreckt sich unabhängig vom Zweck auf jede Nutzung, solange diese "fair" und verhältnismäßig ist sowie die Quelle genannt wird. Vom gleichen Grundsatz sollen die Bereiche Parodie und Karikatur profitieren.

Die Copyright-Reform basiert teils auf Empfehlungen einer Studie von 2008 und des "Hargreaves-Berichts" von 2011 sowie eines ersten Regierungsvorstoßes im Folgejahr. Die neue für die Rechte an immateriellen Gütern zuständige Staatssekretärin Baroness Neville-Rolfe von den Konservativen sprach in der abschließenden Lesung von der Notwendigkeit, "mit der Geschwindigkeit der Innovation und der digitalen Revolution Schritt zu halten". Das Bewusstsein für "geistiges Eigentum" solle weiter geschärft werden. Die Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group begrüßte wichtige, aber kleine Schritte in die richtige Richtung. Es komme nun darauf an, dass die Zugeständnisse nicht von Gerichten noch weiter eingeengt und so gegenstandslos gemacht würden. (anw)