AOL: 300.000 Mark wegen irrefĂĽhrender Werbung
Weil er eine Werbekampagne nicht rechtzeitig stoppte, muss der Online-Dienst AOL ein Ordnungsgeld von 300.000 Mark zahlen.
Der zweitgrößte deutsche Online-Dienst AOL muss wegen einer unzulässigen Werbung ein Ordnungsgeld von 300.000 Mark zahlen. Dies teilte heute ein Sprecher des Oberlandesgerichts Köln mit. Grundlage der Entscheidung (AZ 6W 73/99) war eine einstweilige Verfügung, die vom AOL-Mitbewerber T-Online im September vergangenen Jahres erwirkt worden war. Fast zeitgleich hatte sich auch das Elmshorner Telekommunikationsunternehmen Talkline vor einem Hamburger Gericht mit einem vergleichbaren Antrag gegen AOL durchgesetzt.
In beiden Fällen wurde dem Online-Dienst die weitere Verwendung des Slogans "Internet zum Festpreis" bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt. Die AOL-Werbeaussage führe Verbraucher in die Irre, hatten die Richter in ihren Beschlüssen ausgeführt, weil neben dem monatlichen Grundpreis zusätzliche Entgelte anfielen.
Die Zahlung des Ordnungsgeldes wird nun fällig, weil AOL trotz Strafandrohung nicht bereit war, die kritisierte Werbung sofort zu stoppen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht die Widersprüche von AOL und AOL-Miteigentümer Bertelsmann gegen eine Zwangsvollstreckung des Ordnungsgeldes abgewiesen. (em)