Regierung will Elektroautos bevorzugen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Elektromobilitätsgesetzes verabschiedet. Es möchte damit Kommunen die Möglichkeit geben, Stromern etwa kostenlose Parkplätze anzubieten oder ihnen Busspuren freizugeben.

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Die Bundesregierung am Mittwoch einen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und seiner Kollegin im Umweltressort, Barbara Hendricks (SPD), eingebrachten Entwurf eines Elektromobilitätsgesetzes auf den Weg gebracht. Kommunen soll es demnach künftig offen stehen, Standplätze an Ladesäulen für E-Autos zu reservieren, ihnen Parkplätze kostenlos anzubieten oder einzelne Busspuren zu öffnen, wenn der dortige Verkehr nicht behindert wird. Schon vor Monaten hatte Dobrindt solche Anreize für Elektrofahrzeuge angekündigt.

Bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen? Verkehrsminister Dobrindt zeigt sich optimistisch.

(Bild: dpa, Marc Müller)

Das Kabinett möchte Gemeinden auch gestatten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen etwa zur Luftreinhaltung oder für den Lärmschutz anzuordnen. Die Initiative fasst unter Fahrzeuge, die privilegiert werden können, rein batteriebetriebene Elektroautos, Kfz mit Brennstoffzellentechnik und von außen aufladbare Hybridmobile. Letztere dürfen höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von derzeit über 30 Kilometer vorweisen. Die Autos sollen anhand einer Plakette oder eines Logos auf dem Nummernschild erkennbar sein.

Elektroautos: Langsam wächst die Auswahl (9 Bilder)

Citroën C-Zero

Noch vor gut einem Jahr war die Auswahl kläglich: Gerade einmal unter drei Elektroautos von Großserienherstellern konnten die deutschen Kunden wählen – und die Kleinwagen von Citroën, Mitsubishi und Peugeot waren auch noch nahezu baugleich. Mittlerweile gibt es auch von deutschen Marken batteriebetriebene Autos zu kaufen, oder sie stehen kurz vor ihrem Marktdebüt (Text: dpa, alle Bilder: heise Autos).

Das Gesetz, das noch den Bundesrat und den Bundestag passieren muss und Anfang 2015 in Kraft treten soll, möchte die Regierung bis Mitte 2030 befristen. Sie begründet dies damit, dass sich elektrisch
betriebene Fahrzeuge bis dahin wohl "im Markt durchgesetzt haben" und keine weitere Unterstützung mehr bräuchten.

Derzeit hält das Kabinett an seinem Ziel von 2009 fest, bis 2020 eine Million Stromer auf hiesige Straßen zu bringen. Eine Kaufprämie erachtet sie nicht als sinnvoll, auch wenn es bislang erst gut 100.000 Fahrzeuge gibt. An weiteren Förderstufen sind Schnellladestationen auch an Autobahnen im Gespräch, wobei die Länder mitziehen müssten, sowie Anreize für elektrische Flotten von Betrieben. Dafür wären gesonderte Gesetzesvorstöße nötig.

Opposition und Verbände äußerten sich skeptisch. Der Verkehrsexperte der Grünen im Bundestag, Stephan Kühn, moniert, dass nach dem Gesetz auch schwere Oberklassefahrzeuge privilegiert werden könnten. Dies sei "völlig neben der Spur". Zudem werde Carsharing nicht gefördert. Der Verkehrsclub Deutschland sprach von "blindem Aktionismus anstatt eines strategisch überlegten, an Klimaschutzzielen ausgerichteten Handelns". (axk)