Neues Bußgeld für Radfahrer

Radfahrer, die einen sogenannten nicht benutzungspflichtigen Radweg auf der falschen Seite benutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Eine entsprechende Regelung gab es schon einmal, sie wurde im Jahr 2009 versehentlich gekippt

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Der Bundesrat hat beschlossen, ein altes Bußgeld zu "reaktivieren".

(Bild: ADFC/Julia Baier)

Radfahrer, die einen sogenannten nicht benutzungspflichtigen Radweg auf der falschen Seite benutzen, müssen künftig wieder mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Eine entsprechende Regelung gab es schon einmal, sie wurde im Jahr 2009 versehentlich gekippt, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet. Es ging dabei um Fälle, bei denen die Radler einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt haben, obwohl auch in Fahrtrichtung einer zur Verfügung steht. In den vergangenen fünf Jahren war das rechtlich nicht eindeutig geregelt. Das Bundesverkehrsministerium hat gegen die vom Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossene Überarbeitung keine Einwände. (mfz)