Koalition einigt sich auf Korrekturen bei der Anti-Terror-Datei

Schwarz-Rot will mit der Reform der Anti-Terror-Datei Informationen über Kontaktpersonen etwas schwerer zugänglich machen. Projekte, die eine Datenverknüpfung erlauben, sollen klarer gefasst werden.

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Die große Koalition hat sich auf ein paar Änderungen des umstrittenen Regierungsentwurfs zur Änderung der Anti-Terror-Datei (ATD) verständigt. Laut den Korrekturvorschlägen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die heise online vorliegen, sollen in der Datenbank etwa Angaben zu Kontaktpersonen künftig nicht mehr eigenständig recherchierbar, sondern nur noch verdeckt mit den Stamminformationen der eigentlich Terrorverdächtigen gespeichert werden dürfen.

Informationen zu so erfassten Personen sollen demnach künftig als "erweiterte Grunddaten" gelten. Das heißt, dass sie in der Regel erst auf Nachfrage zugangsberechtigter Behörden bei der speichernden Stelle nach deren Rechtsvorschriften übermittelt werden. In Eilfällen sind aber auch die erweiterten Angaben für jede anfragende Behörde sofort verwendbar. Datenschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten.

Es bleibt dem Antrag nach auch beim Umfang der zu Kontaktpersonen gespeicherten Daten, obwohl Juristen diese bei einer parlamentarischen Anhörung teils als zu weitgehend kritisiert hatten. Hingegen hat die Koalition die Bedenken von Staatsrechtlern aufgegriffen, dass die Befugnis für "Rechercheprojekte" mit dem Zusammenführen von Datenbestände übers Ziel hinausschieße und klarer zu fassen sei. Die "erweiterte Datennutzung" soll zur Aufklärung terroristischer Bestrebungen sowie zur Verfolgung und Verhütung "qualifizierter" Straftaten erlaubt sein.

Die projektbezogene erweiterte Datenanalyse wird auf höchstens zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit befristet. Ein Behördenleiter oder Stellvertreter muss sie genehmigen, die für die Geheimdienstkontrolle zuständige G10-Kommission des Bundestags sie absegnen. Die neuen Bestimmungen zum erweiterten Datenauswerten sollen auch auf die Rechtsextremismusdatei übertragen werden, wo sie derzeit in noch freizügigerer Form bereits verankert sind. Die Änderungen sollen am Mittwoch im Innenausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Die Opposition drängt auf deutlich umfangreichere Korrekturen. Die Grünen etwa wollen die Bundesregierung auffordern, einen ganz neuen Gesetzesvorstoß zu machen und dabei die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts für die ATD und die Neonazidatei "vollständig umzusetzen". Eine erweiterte Datennutzung sei im Einklang mit dem Votum des Bundesrats genauso zu streichen wie die Eilfallregelung. (vbr)