NSA-Skandal: FDP will wegen Weitergabe von Daten klagen

Weil der BND Daten deutscher Bürger an die NSA weitergegeben hat, will die bayerische FDP vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Die bayrische FDP will wegen der Weitergabe der Daten deutscher Bürger durch den Bundesnachrichtendienst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die neusten Erkenntnisse über das Programm Eikonal wiesen auf eklatante Grundrechtsverletzungen hin, kritisierten der Generalsekretär der bayerischen FDP, Daniel Föst, und der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz in München. Schon die zuvor bekannt gewordene massenhafte Ausspähung der Datenströme am Internetaustauschknoten DE-CIX sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Weitergabe der Daten, und zwar auch der deutscher Bürger, an die NSA, könne aber selbst mit dem G10-Gesetz nicht mehr gerechtfertigt werden.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Unmöglichkeit, aus den Bergen der auf Basis des G10-Gesetzes erhobenen Daten jene deutscher Bürger auszufiltern, war schon Thema im Verfahren des Berliner Anwalts Nico Härting. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten BND-Mitarbeiter einräumen müssen, dass eine treffsichere Filterung nicht mit letzter Sicherheit möglich ist. Als Auslandsnachrichtendienst ist der BND dazu allerdings gesetzlich verpflichtet.

Der BND habe nach den vorliegenden Informationen die Daten an den demokratischen Aufsichtsbehörden vorbei weitergegeben, meinte Schulz. "Da Bundestag und Bundesregierung offenbar nicht mehr zum Schutz der Grundrechte in der Lage sind, prüfen wir, ob die Bürger dies per Verfassungsbeschwerde selbst in die Hand nehmen können", erklärt Föst.

Der Münchner Anwalt Randhir Dindoyal prüft derzeit die Möglichkeiten, direkt das Verfassungsgericht anzurufen, ohne erst vor den Fachgerichten klagen zu müssen. Ein großer Haken an der Sache: Die Verfassungsklage setzt die persönliche Betroffenheit voraus. "Diese ist aber wegen der Geheimhaltung schwer nachzuweisen", erläutert Dindoyal. Die Hoffnung sei, dass das Verfassungsgericht die Hürden nicht zu hoch setzt. Sonst liefe jede Klage gegen die verschleierten Grundrechtsverletzungen ins Leere.

Genau an dieser Hürde war auch der Berliner Anwalt Nico Härting gescheitert. Sein Klage wegen der unberechtigten Ausspähung von E-Mails durch den BND war im Sommer vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt worden, weil er seine persönliche Betroffenheit nicht nachweisen konnte. Seine Verfassungsklage hatte Härting kürzlich zurückziehen müssen. Das Gericht in Karlsruhe hatte die Klage wegen einer versäumten Frist nicht zugelassen.

Härting will aber nach eigenen Aussagen nicht klein beigeben, sondern bereitet auf der Basis von Informationen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss eine neue Klage vor. Mit dieser zielt er insbesondere auf das Programm VERAS, das bei der Analyse von Metadaten Kontakte bis in die fünfte Ebene eines Ziels erfasst.

Das G10-Gesetz jenseits des NSA-Skandals zu überprüfen erscheint sinnvoll. Das sehen nicht nur Härting und die Bayerischen Liberalen so, sondern auch die beiden ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem. "Das G10-Gesetz stammt immerhin noch aus der Zeit des Fräuleins vom Amt", sagte Schulz, und nicht aus der Zeit, in der jeder täglich eine Vielzahl elektronischer Spuren hinterlasse.

Parallel zur Vorbereitung der Verfassungsklage brachten Föst und Schulz auch eine Initiative für ein "Recht auf Verschlüsselung" in Gang. Auf dem Landesparteitag wollen sie einen Antrag für eine Gesetzesinitiative einbringen, nach der Provider verbindlich eine abhörsichere, Ende-zu-Ende verschlüsselte Variante für die verschiedenen Kommunikationswege anbieten müssen. Damit soll auch für den normalen, weniger technisch versierten Nutzer eine sichere Kommunikation wieder möglich werden. (anw)