eco-Verband fordert endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Die Internetwirtschaft will WLAN-Betreiber endlich vom Damoklesschwert Störerhaftung befreien. Das Thema steht auf der Digitalen Agenda, aber eilig hat es die Bundesregierung nicht.

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Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) drängt auf mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs. Die bisher unklaren gesetzlichen Regelungen sind nach Ansicht des Verbands Hauptursache, dass Deutschland bei öffentlichen Funknetzen im internationalen Vergleich zurückfällt. "Wir haben hier sehr, sehr wenige offene WLANs", sagte eco-Vorstand Klaus Landefeld am Dienstag in Berlin. Nach einer Erhebung des eco-Verbands sind in Deutschland nur rund 15.000 von knapp 1 Million Hotspots frei zugänglich. "Das liegt natürlich an den erheblichen Haftungsrisiken, die die Betreiber haben."

Störerhaftung? Bitte nicht, meint der eco-Verband und fordert endlich eine Regelung.

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Betreiber eines ungesicherten WLANs setzen sich hierzulande dem Risiko aus, zum Beispiel für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des Zugangs verantwortlich gemacht zu werden. Zwar sehen das Telemediengesetz (TMG) und die zugrundeliegende EU-Richtlinie vor, das Netzbetreiber wie die Telekom nicht direkt für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Doch kommen WLAN-Betreiber bisher nicht explizit in den Genuss dieses sogenannten Haftungsprivilegs.

Neben der Ausweitung des Haftungsprivilegs müsse zudem klargestellt werden, dass Zugangsanbieter auch vor eventuellen Unterlassungsansprüchen geschützt sind, sagte Landefeld. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen überraschend geurteilt, dass Privatpersonen als Betreiber eines ungesicherten WLANs auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn auch nicht auf Schadensersatz.

Der eco sieht dringenden Handlungsbedarf, warnt aber davor, "durch unnötige und unbedachte gesetzgeberische Eingriffe, das etablierte Haftungsgefüge des TMG aus dem Gleichgewicht zu bringen". Der Verband verweist zudem auf den positiven wirtschaftlichen Effekt, den mehr offene WLANs für zahlreiche digitale Geschäftsmodelle hätten. Negative Effekte erwartet der Experte hingegen nicht. "Ich denke, dass es deswegen nicht mehr Urheberrechts-Verstöße geben wird", sagte Landefeld.

Ganz neu ist das Thema nicht, betroffene Anbieter und Verbände fordern die Klarstellung schon länger. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wollte sich mit der "Störerhaftung", wie das dem WLAN-Betreiber drohende Ungetüm von Juristen genannt wird, nicht beschäftigen und das Thema lieber den Gerichten überlassen. Unter Schwarz-Rot fand die Störerhaftung Aufnahme in den Koalitionsvertrag und schließlich als unverbindliche Absichtserklärung auch in die Digitale Agenda der Bundesregierung.

Mit der schnellen Nummer im August, die kurzzeitig im Raum stand, wurde es dann nix. Die neue Sprachregelung aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lautet jetzt: "Die Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelung ist noch nicht abgeschlossen". Einen Gesetzesentwurf will das Ministerium "alsbald" vorlegen. (vbr)