Carsharer müssen temporäres Halteverbot beachten
Carsharing-Nutzer müssen in der Regel für Strafzettel wegen Falschparkens aufkommen. Eine Sonderregelung gilt für Parkplätze, an denen nur zu bestimmten Zeiten in der Woche ein Halteverbot besteht
- Aline Dürre
Carsharing-Nutzer müssen in der Regel für Strafzettel wegen Falschparkens aufkommen. Eine Sonderregelung gilt für Parkplätze, an denen nur zu bestimmten Zeiten in der Woche ein Halteverbot besteht. „Wir verfahren nach der 48-Stunden-Regel“, sagt Aurika von Nauman von DriveNow. Und Andreas Leo von Car2Go erläutert: „Wer das Fahrzeug am Mittwoch an einer Stelle parkt, wo ab Samstag ein Halteverbot gilt, darf darauf vertrauen, dass es inzwischen neu angemietet wird.“
(Bild: AXA)
Liegen weniger als 48 Stunden zwischen dem Abstellen des Autos und dem Zeitpunkt, ab dem das Parkverbot greift, muss der Nutzer nicht nur den Strafzettel zahlen, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr. Die liegt je nach Anbieter bei 10 bis 18 Euro. Wurde das Fahrzeug abgeschleppt, berechnen die großen Anbieter zusätzlich 25 bis 50 Euro.
Die 48-Stunden-Regel, die bei den Anbietern auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, gilt prinzipiell auch in Fällen, wo ein Halteverbot erst eingerichtet wird, nachdem das Carsharing-Auto abgestellt wurde. „In der Regel werden die entsprechenden Schilder ja zwei bis drei Tage vorher aufgestellt“, sagt Nauman von DriveNow. Sollte es doch einmal Zweifelsfälle geben, müsse allerdings der Carsharing-Nutzer nachweisen, dass die Schilder noch nicht aufgestellt waren, als der Wagen abgestellt wurde, so Nauman weiter. Laut Car2Go-Mann Leo kommen derartige Fälle aber sehr selten vor. „Die Fahrzeuge werden im Normalfall so schnell wieder angemietet, dass sich das Problem meist gar nicht stellt“, sagt er.
(dpa) (ald)