Gericht fordert Details zu Asylantrag Snowdens an

Auf richterliche Anordnung soll das Auswärtige Amt dem Verwaltungsgericht Berlin bis zum 20. Januar ausführliche Angaben zum Inhalt des Asylantrag Edward Snowdens machen.

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Gericht fordert Details zu Asylantrag Snowdens an

(Bild: dpa, Guardian/Glenn Greenwald/Laura Poitras/Archiv)

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Von
  • Tim Gerber

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt aufgefordert, bis spätestens 20. Januar 2015 detaillierte Angaben zu machen, warum einem Journalisten der Asylantrag Snowdens an die Deutsche Botschaft in Moskau nicht zugänglich gemacht werden könne. In dem Schreiben (PDF), das heise online vorliegt, mahnt das Gericht an, "grundsätzlich Blatt für Blatt (ggf. Wort für Wort) darzulegen, um welche Art von geheim zuhaltender Information (z.B. personenbezogene Daten) es jeweils geht und weshalb dem Kläger zu den einzelnen Informationen (ggf. zu dem einzelnen Wort) kein Informationszugang gewährt werden kann". Es bedürfe der Mitteilung, so das Gericht, welcher Ausschlussgrund nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) genau jeweils aus welchem Grunde eingreife.

Das Amt hatte sich bislang pauschal auf enthaltene personenbezogene Daten Snowdens berufen, die ohne seine Einwilligung nicht herausgegeben werden dürften. Das Gericht weist nun in seinem Schreiben ausdrücklich auf die eigene Rechtsprechung hin. Demnach "ist Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen zunächst, ob deren Vorliegen plausibel dargelegt ist; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann."

Die bisherigen Darlegungen haben die zuständige Richterin offenbar bislang nicht überzeugt. Jedenfalls hat sie das Auswärtige Amt nach den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 87b) förmlich darüber belehrt, dass sein verspätetes Vorbringen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden wird.

Hintergrund des Verfahrens ist der Antrag eines Heise-Redakteurs vom 2. Juli 2013, ihm Zugang zu dem seinerzeit bei der Deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylantrags des Whistleblowers zu gewähren. Dies hatte das Auswärtige Amt noch am selben Tag ebenso abgelehnt wie die Auskunft, ob der Text mit Snowdens an die polnische Botschaft gerichteten Schreiben identisch sei, den polnische Medien verbreitet hatten. Eine Anfrage der Deutschen Botschaft nach Zustimmung Snowdens über den als Kreml-nah geltenden Anwalt Anatoli Kutscherena blieb unbeantwortet. (tig)