Mitnahme des Kennzeichens: Auto muss umgemeldet werden
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Bei der Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz vorsprechen müssen Fahrzeughalter aber weiterhin. Die geänderten Daten müssen dennoch erfasst werden
(Bild: AXA)
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Bei der Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz vorsprechen müssen Fahrzeughalter aber weiterhin. Die geänderten Daten müssen dennoch erfasst werden, wie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin (LABO) mitteilt. Außerdem erhält der Fahrzeughalter auch künftig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Die muss beim Ummelden entsprechend mitgebracht werden.
Darüber hinaus wird laut LABO eine elektronische Versicherungsbestätigung, ein Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und ein Zulassungsantrag benötigt. Wer auf die Möglichkeit, das alte Kennzeichen mitzunehmen, verzichten will und lieber das für den neuen Wohnsitz haben möchte, muss zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II mitbringen sowie seine alten Nummernschilder.
(dpa) (mfz)