Überwachung: Mobilfunkdaten besonders gefragt bei Polizei und Geheimdiensten

Bundesregierung und Parlament haben ihre Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung für 2013 veröffentlicht. Ermittler fragen immer mehr Verbindungs- und Standortdaten ab, der Staatsschutz setzt auf IMSI-Catcher.

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(Bild: dpa, Sven Hoppe/dpa)

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Ermittler von Bund und Ländern holen bei Telekommunikationsanbietern und in Eigenregie verstärkt Auskünfte über sogenannte Verkehrsdaten ein. Stellten sie 2012 noch in 9901 Fällen Anordnungen, um Verbindungs- und Standortdaten auszuforschen, kam dies 2013 bereits in 12.572 Fällen vor. Dies geht aus einer jetzt deutlich verspätet veröffentlichten Übersicht des Bundesjustizamts hervor. Mit knapp 4000 führte Bayern die meisten Verfahren durch, gefolgt von Baden-Württemberg und Berlin.

Um Telekommunikation einschließlich von E-Mails abzuhören ordneten Gerichte 2013 auf Wunsch von Ermittlern bundesweit Überwachungen in 5669 Verfahren an, wie eine weitere Tabelle zeigt. Dies entspricht in etwa dem besonders hohen Wert des Vorjahres mit Anordnungen in 5678 Fällen. 70,3 Prozent der Bescheide betrafen vorvoriges Jahr den Mobilfunk, 18 Prozent das Internet und 11,7 Prozent das Festnetz. Dabei ging es, genauso wie im Vorjahr, in etwa 45 Prozent der Fälle um Drogendelikte. Deutlicher Spitzenreiter ist hier ebenfalls Bayern.

Das für die Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium hat parallel seine Berichte zu Abhörmaßnahmen nach dem G10-Gesetz zur Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses und nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz herausgegeben. Die G10-Kommission des Bundestags genehmigte dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) demnach im vorigen Jahr 212 Abhörmaßnahmen, während es 2012 nur 157 waren. Der Großteil entfiel auf die Staatsschützer.

Die Anzahl der Hauptbetroffenen schwankte zwischen 342 im ersten und 354 Personen im zweiten Halbjahr 2013. 391 Kontaktpersonen oder andere Dritte gerieten zudem in den ersten sechs Monaten des vorigen Jahrs ins Visier der Schlapphüte, zwischen Juli und Dezember waren es 412. Die Anordnungen betrafen vor allem Straftaten im Bereich Islamismus. Beim BfV geführte Verfahren in den Gebieten Links- und Rechtsextremismus waren demgegenüber mit zwei beziehungsweise sechs Fällen in der Minderzahl.

Der Bericht gibt auch Auskunft über die "Telekommunikationsverkehre", die im Filter des BND-Staubsaugers bei der "strategischen Fernmeldeaufklärung" hängenbleiben. Der Auslandsgeheimdienst durchforstet dazu die internationale Telekommunikation nach insgesamt über 12.000 genehmigten Suchbegriffen in den Gefahrenbereichen "Internationaler Terrorismus", "Proliferation und konventionelle Rüstung" sowie "Illegale Schleusung".

Als verdächtig "qualifizierten" sich zusammengenommen 15.401 Kommunikationsakte, die meisten davon aus der "E-Mail-Erfassung". 118 davon stuften die Agenten als "nachrichtendienstlich relevant" ein. 2012 hatte der BND noch 851.691 Telekommunikationsverkehre genauer unter die Lupe genommen, sein seit 2010 aufgetretenes Spam-Problem aber anscheinend mittlerweile besser im Griff. Prinzipiell interessant ist für die Spione zudem auch, was an Netzknoten als "Routineverkehr" neben der G10-Überwachung anfällt und mit Partnerdiensten wie der NSA getauscht werden kann.

Laut dem zweiten Bericht des Kontrollgremiums haben hiesige Geheimdienste 2013 bei Post- und Telekommunikationsfirmen, Luftfahrtunternehmen oder Kreditinstituten insgesamt 87 Auskunftsverlangen gestellt, von denen 190 Personen betroffen waren. Schwerpunkt der Verfahren war der Bereich Islamismus. Der Staatsschutz setzte zudem 26-mal IMSI-Catcher ein, um das Handy von 29 Personen zu orten oder abzuhören. Das ist verglichen zum Vorjahr fast doppelt so viel. (anw)