Deutsche Bahn: Informationspflicht bei Verspätungen

Bei Zugverspätungen und Ausfällen erhalten Reisende an deutschen Bahnhöfen häufig keine ausreichenden Informationen. Der Verweis auf eine Telefon-Hotline ist nicht ausreichend, urteilte jetzt das OVG Nordrhein-Westfalen

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Die Deutsche Bahn muss ihre Fahrgäste aktiv über Verspätungen und Zugausfälle informieren und darf nicht nur auf eine Hotline verweisen.

(Bild: Deutsche Bahn AG)

Bei Zugverspätungen und Ausfällen erhalten Reisende an deutschen Bahnhöfen häufig keine ausreichenden Informationen. Denn oftmals findet sich am Bahnsteig lediglich der Verweis auf eine Telefon-Hotline, die zudem häufig nicht erreichbar ist. Eine Klage gegen dieses Vorgehen hatte nun Erfolg. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 16 A 494/13) muss die Deutsche Bahn bei Zugausfällen und Verspätungen ihre Kunden direkt und vor Ort informieren.

Laut dem Gericht hat die Bahn gemäß Art. 18 Abs. 1 der Fahrgastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 die Pflicht, "die Fahrgäste über Verspätungen zu unterrichten und nicht lediglich darüber zu informieren, wo die Informationen für sie bereitgestellt würden." Gegebenenfalls muss die Deutsche Bahn AG laut ARAG-Experten auch Investitionen tätigen, um ihrer Informationspflicht nachzukommen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, so dass der Rechtsstreit möglicherweise noch weitergeht. (imp)