Bundesrat stemmt sich gegen die Pkw-Maut

Der Bundesrat lehnt den Regierungsentwurf für das "Infrastrukturabgabengesetz" aka "die PKW-Maut" ab. Die Länder haben europa- sowie verfassungsrechtliche Bedenken und kritisieren den Bürokratieaufwand.

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Bundesrat stemmt sich gegen die Pkw-Maut

Die CSU will die Maut auch von PKW-Haltern eintreiben.

(Bild: Toll Collect)

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Kaum ein gutes Haar hat der Bundesrat am Freitag am umstrittenen Gesetzespaket der Bundesregierung für die Einführung einer Pkw-Maut ab 2016 gelassen. In einer Stellungnahme äußert die Länderkammer grundsätzliche Bedenken, ob die Infrastrukturabgabe bei gleichzeitiger Kfz-Steuerentlastung für inländische Fahrzeughalter mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die EU-Kommission müsse sich hier abschließend positionieren.

Der Bundesrat kritisiert ferner die hohen Kosten und den Bürokratieaufwand für das Erheben der Maut und die Kontrolle der Zahlungen. Sie warnen vor Unklarheiten im Verwaltungsvollzug sowie vor negativen Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen. Die Aufgabenübertragung auf kommunale Behörden könne gegen das grundgesetzliche Verbot der "Mischverwaltung" verstoßen. Letztlich seien trotz des enormen Aufwands "keine nennenswerten Einnahmezuwächse für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur erkennbar".

Auch den Datenschutz sehen die Länder nicht umfassend gewahrt. Sie begrüßen zwar, dass das Erheben von Daten für Prüfzwecke nun nur noch stichprobenartig und eine umgehende Löschung der Informationen erfolgen solle. Eine Kontrollinfrastruktur mit entsprechenden Brücken, mobilen Scannern und eigener Fahrzeugflotte halten sie jedoch prinzipiell für unnötig. Es sei zudem nicht verständlich, warum das Kraftfahrzeug-Bundesamt umfangreiche sensible Daten wie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder Name und Wohnort des Halters drei beziehungsweise sechs Jahre speichern dürfe. Diese Informationen müssten unmittelbar nach Entrichten der Maut oder nach Ende der Frist für einen Erstattungsantrag gelöscht werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung müssen die Länder dem Vorhaben nicht zustimmen, könnten dagegen also höchstens Einspruch erheben. Der Bundesrat hält die Initiative aber für zustimmungsbedürftig wegen des vorgesehen Übertragens von Aufträgen auf die Kfz-Zulassungsstellen. (vbr)