Frequenzneuordnung: Bundeskabinett beerdigt DVB-T

Per Verordnungsänderung hat das Bundeskabinett heute die Neuvergabe von Frequenzen im 700-MHz-Band ermöglicht. Damit ist der Wechsel auf DVB-T2 beschlossene Sache. Wer ab 2017 noch per Antenne fernsehen will, muss eine neue Settop-Box anschaffen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 563 Kommentare lesen
Mobilfunk-Antennen

(Bild: dpa, Carsten Rehder)

Lesezeit: 1 Min.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die rechtlichen Voraussetzungen für die für das zweite Quartal geplante Frequenzauktion geschaffen. Dann sollen derzeit noch für Antennenfernsehen genutzte Frequenzblöcke bei 700 MHz an die Mobilfunkprovider gehen, denen im Gegenzug Versorgungspflichten auferlegt werden. Damit soll auf möglichst breiter Fläche schnelles Internet mit typisch 10 MBit/s verfügbar sein. Der zuständige Bundesminister Alexander Dobrindt erhofft von der Versteigerung einen Milliardenbetrag, der in den weiteren Breitbandausbau fließen soll.

Der Frequenzblock zwischen 694 und 790 MHz soll freigeräumt werden, indem das digitale Antennenfernsehen vom Übertragungsstandard DVB-T auf das effizientere DVB-T2 umgestellt und auf den Bereich zwischen 470 und 690 MHz beschränkt wird. Einen Teil der Zeche zahlen also jene Zuschauer, die heute noch per Antenne fernsehen: Sie müssen neue Settop-Boxen kaufen, die DVB-T2 verstehen. Zwar ist damit auch der Empfang von HD-Programmen möglich. In Österreich, wo der Umstieg schon im Herbst 2014 begonnen hat, geht das jedoch mit Registrierungspflicht und Grundverschlüsselung einher. DVB-T2-Receiver sollen frühestens 2016 auf den Markt kommen. Ab 2017 wollen die Senderbetreiber mit der Umstellung beginnen. (ea)