Kfz-Steuer: Jede zehnte Abrechnung falsch
Bei der Erhebung der Kfz-Steuer kommt es offenbar regelmäßig zu gravierenden Fehlern, seit der deutsche Zoll vor einem Jahre diese Aufgabe von den Bundesländern übernommen hat. Schätzungen zufolge sind davon etwa zehn Prozent der Autobesitzer betroffen
- Thomas Schneider
- Mirko Dölle
Bei der Erhebung der Kfz-Steuer kommt es offenbar regelmäßig zu gravierenden Fehlern, seitdem der deutsche Zoll diese Aufgabe von den Bundesländern übernommen hat. Folge: Mehraufwand und Mehrkosten für die Autohalter. Denn sie erhalten vielfach fehlerhafte Bescheide, müssen dadurch zu viel oder mehrfach zahlen oder erhalten statt einer Rechnung eine Mahnung.
(Bild:Â mid)
Schätzungen des Bunds der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) zufolge sind davon etwa zehn Prozent der Autobesitzer betroffen. Diese wenden sich über Monate immer wieder an den Zoll und ärgern sich über die Fehler. Und das, obwohl der Zoll fünf Jahre Zeit gehabt habe, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten.
Laut den Behörden kommt es bei der Übertragung der Kfz-Daten zu Fehlern. Denn die Datenbanken der Länder, die bisher die Daten gespeichert hatten, müssten diese in ein bundesweit einheitliches Computerprogramm überspielen. Weil die Datenbanken der Länder jedoch weder untereinander noch mit der des Zolls kompatibel waren, sei es zu Übertragungsfehlern gekommen. Doch diese durchaus plausible Erklärung hilft den Betroffenen nicht.
Die daraus resultierenden Schwierigkeiten haben mit Computer-Problemen wohl nicht zu tun. Zur Verwirrung trägt laut dem Bund der Steuerzahler nämlich bei, dass Steuernummern neu vergeben wurden und gleich drei verschiedene Anlaufstellen genannt werden: das Hauptzollamt, die Bundeskasse in Trier und eine Hotline. Den Autobesitzern rät der Verband, die Kfz-Steuerbescheide gründlich zu prüfen und sich bei Fehlern umgehend – möglichst schriftlich – an das Hauptzollamt zu wenden.
Für Auskünfte hat die Zollverwaltung in Dresden eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0351/44 834 550 erreichbar. E-Mail-Anfragen können an info.kraftst@zoll.de gerichtet werden. (imp)