CDU/CSU zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht die Polizei bedroht die Freiheit

Der Bundestag hat auf Antrag der Grünen lebhaft darüber gestritten, die Vorratsdatenspeicherung neu aufzulegen. Dabei ging es nicht nur um Terrorismus, organisierte Kriminalität und Redtube-Pornos, sondern auch um Freiheitsrechte.

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CDU/CSU zur Vorratsdatenspeicherung: Nicht die Polizei bedroht die Freiheit

Katrin Göring-Eckardt im Bundestag

(Bild: Deutscher Bundestag)

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"80 Millionen Menschen in Deutschland sollen unter Generalverdacht gestellt werden", warnte die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde zu den umstrittenen neuen Plänen der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch im Bundestag. Davon seien die wenigsten Terroristen oder gefährdet, zu solchen zu werden. Vielmehr werde der Anruf beim Psychologen, beim Enkelkind oder Insolvenzberater künftig aufbewahrt. Parallel fehle geschultes Personal, um die 280 aus Syrien zurückgekehrten "Gefährder" zu überwachen.

Die SPD habe "ein kleines bisschen Bürgerrechtspartei gespielt", meinte die Grüne. Jetzt habe Parteichef Sigmar Gabriel das Gegenteil klargestellt. Bundesjustizminister Heiko Maas habe seinen Widerstand gegen einen Neuanlauf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren längst aufgegeben, er sei "bei den Law-and-Order-Fans der Union unter die Decke gekrochen". Sicher sei, dass es wieder eine Klage in Karlsruhe gegen ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben werde. Die einstigen Vorgaben hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 kassiert.

Die Linke Petra Pau bezeichnete die Regierungsfraktionen als "Wiederholungstäter", da sie auch nach dem "Nein des Europäischen Gerichtshofs" (EuGH) das alle Telekommunikationsdaten "prophylaktisch" aufzeichnen wollten. Wichtiger wäre es, sich in der EU endlich für ein Datenschutzrecht fürs 21. Jahrhundert zu engagieren.

Mehrere Sozialdemokraten beäugten die Vorratsdatenspeicherung skeptisch. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sprach von einer "großen Verantwortung" der Abgeordneten, in Fragen von Freiheit und Sicherheit "die richtige Balance" zu finden. Der EuGH habe mit seinem Urteil hier einen "Paradigmenwechsel" eingeleitet. Seiner Ansicht nach komme es einer "Quadratur des Kreises" gleich, die Begriffe "anlasslos", "flächendeckend" und "grundrechtskonform" zusammenzubringen. Auf jeden Fall dürften die Volksvertreter nicht erneut "gegen die Wand eines Gerichtsurteils" laufen.

Klingbeils Fraktionskollegin Christina Kampmann wollte nicht verhehlen, dass auch sie gehofft habe, mit dem Urteil aus Luxemburg die Vorratsdatenspeicherung "für immer begraben" zu können. Die Hürden für einen Neustart seien damit "unglaublich hoch gelegt". Positiv stimme sie, dass der Justizminister die Feder führt, für den Bürgerrechte "Grundlage politischen Handelns" seien.

Der CDU/CSU-Fraktionsvize Thomas Strobl wollte von einem "Alleingang" Deutschlands nichts wissen, da bereits 20 EU-Staaten Regeln zur Vorratsdatenspeicherung hätten. Die Union nehme ernst, "was uns alle Sicherheitsbehörden" raten. Auch in der SPD seien alle Minister dafür, "die etwas von der Sache verstehen". Es gelte, den heutigen "Wildwuchs" beim Sammeln von Verbindungs- und Standortdaten durch Provider "safe" zu machen für alle Telekommunikationsunternehmen. Dann würden die Informationen auch alle wieder zum gleichen Zeitpunkt gelöscht: "Wir wollen Datensicherheit in diesem Bereich gewährleisten." Die Freiheit bedrohten nicht die Polizisten, sondern "die Terroristen, die organisierte Kriminalität, die Kinderpornographie".

Die Christdemokratin Elisabeth Winkelmeier-Becker rief dazu auf, allen Nutzern klarzumachen, "dass ihnen die Internetkriminalität viel näher ist, als sie vielleicht denken". Es gebe zunehmend Delikte, die auch Normalbürgern erheblichen Schaden anrichteten und für die es ohne IP-Adressen keinen Ermittlungsansatz gebe. Als Beispiel nannte sie eine Abmahnung, weil beim Anschauen von Pornos über Redtube angeblich Urheberrechte verletzt wurden. In einem anderen Fall seien etwa bei Sky mit Daten eines Geschädigten widerrechtliche Dienste bestellt worden.

Der Sozialdemokrat Christian Flisek konnte sich daraufhin einen Zwischenruf nicht verkneifen: "Wir wollen das doch nur bei schwersten Straftaten!" Die genannten Vorkommnisse gingen völlig in die falsche Richtung. Wenn schon die "alte große Vorratsdatenspeicherung" den Beweis schuldig geblieben sei, dass sie zur Verbrechensbekämpfung beitrage, stelle sich diese Frage erst reicht für eine "Light"-Version. Der "sehr enge Möglichkeitsraum" werde nun aber ausgelotet. (anw)