Durchschlängeln für Kradfahrer verboten
Mehr als die Hälfte aller Motorradfahrer tut es – aber trotzdem ist es verboten: Durchschlängeln im Stau oder vor der roten Ampel kann mit Bußgeld oder sogar mit Flensburg-Punkten bestraft werden. Dabei ist die Rechtslage alles andere als eindeutig.
- Rudolf Huber
- Mirko Dölle
Die meisten Motorradfahrer werden nie dafür bestraft, aber trotzdem kann Durchschlängeln im Stau oder vor der roten Ampel Bußgeld kosten und Flensburg-Punkte bringen. Die Rechtslage ist kompliziert.
(Bild: mid)
In der Straßenverkehrsordnung ist zwar nicht ausdrücklich festgehalten, dass es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt. Trotzdem ist dieses weit verbreitete Verhalten von Zweiradfahrern nicht erlaubt, weil beim Überholen der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen einen Meter betragen muss.
Gleiches gilt auch an roten Ampeln. Eine Ausnahmevorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung nur für Fahrrad- und Mofafahrer: Sie dürfen rechts überholen, „wenn ausreichend Raum vorhanden ist und mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt wird“.
Biker, die gegen das Überholverbot verstoßen, riskieren etwa beim „Überholen bei unklarer Verkehrslage“ ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Um die Politik zu einer Änderung der Rechtspraxis bei dieser oft unklaren Bewertung des Überholens zu bewegen, haben Motorradfahrer jetzt eine Petition zur Legalisierung des Vorbeifahrens gestartet. Sie läuft bis 7. Mai 2015. (imp)