Kafka lässt grüßen

Ich würde ja gerne die Lizenzen für die Musikuntermalung meiner Urlaubsvideos zahlen. Aber das ist gar nicht so einfach.

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Ich würde ja gerne die Lizenzen für die Musikuntermalung meiner Urlaubsvideos zahlen. Aber das ist gar nicht so einfach.

Hier ein neuer Beitrag zum Thema „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“: Nachdem ich ja vor einiger Zeit in einem Blog über diese Actioncam-Manie abgelästert habe, besitze ich nun selbst so ein Ding und mache fleißig davon Gebrauch.

Damit sich die Videos netter anschauen lassen, hinterlege ich sie mit Musik. Und als gesetzestreuer Bürger möchte ich, dass das mit den Lizenzen seine Ordnung hat und meine Clips nicht aus irgendwelchen Gründen bei Youtube gesperrt werden. Also schnell auf der Gema-Homepage nach dem passenden Tarif gesucht. Für „Online-Anbieter“ für „Videos mit Musik“ verweist sie mich auf den Tarif „VR-OD 4“. Ein sechsseitiges PDF nennt mir die Konditionen: „1,25 Prozent der Einnahmen bzw. Mindestvergütung von 0,0011 Euro pro Abruf“.

Meinetwegen. Wo und wie kann ich zahlen? Online lassen sich Lizenzen nur für Webradios, Podcasts und „Websites für Mitglieder“ erwerben. Für Videos hingegen soll ich offenbar einen Meldebogen mit der sekundengenauen Angabe jedes einzelnen Songs ausfüllen. Geht’s noch? Für ein paar Urlaubsvideos mit maximal dreistelligen Abrufzahlen?

Ich versuche herauszufinden, ob‘s nicht auch einfacher geht. Doch auf der Webseite stehen nur Ansprechpartner für „Musikaufführung/Musikwiedergabe, Tonträger, Webradio, Podcast“, nicht für Videos. Entnervt rufe ich die Pressestelle an.

Dort erfahre ich, dass das Ganze im Grunde genommen „super unkompliziert“ sei. Für Youtube sei allerdings nicht der Tarif „VR-OD 4“ maßgeblich, sondern „VR-OD 9“. (Um zu diesem Tarif zu gelangen, hätte ich nicht „Videos mit Musik“ sondern „Musikvideos“ anklicken müssen.) Aber für mich sei das ohnehin nicht relevant, denn lizenzpflichtig sei in diesem Fall nicht der Nutzer, sondern die Plattform selber, also Youtube. Diese Information sei auf der Gema-Webseite auch super einfach zu finden, wenn man nicht den Tariffinder anklickt, sondern „Aktuelles“, wo dann ein unauffälliger Link auf eine längliche Darstellung aktueller Rechtsstreitigkeiten zwischen Gema und Youtube verweist.

Prima, und wie kann ich dann sicher sein, dass meine Videos nicht gesperrt werden? Tja, darauf habe man leider keinen Einfluss, bedauert die freundliche Dame von der Pressestelle. Da müsse ich jeden Rechteinhaber einzeln fragen. Und wer die Rechte an welchem Song hält, das lasse sich einfach in einer Datenbank nachschlagen.

Also gut. Schon der erste Versuch („Shine like Neon Rays“ von Katzenjammer) scheitert, die Datenbank kennt den Song nicht. Vielleicht, weil er erst im Januar veröffentlicht wurde? Andere Stücke des gleichen Albums sind aber schon in der Datenbank. Kein Problem, für solche Fälle könne ich die Rechercheabteilung der Gema anrufen, tröstet mich die Gema-Mitarbeiterin.

Alles super unkompliziert, soso. Lebte Kafka noch, er hätte hier den Stoff für seinen nächsten Roman gefunden. Ich bin ja gerne bereit, einen angemessenen Betrag für die Verwendung künstlerische Werke zu zahlen. Ich bin aber nicht bereit, von Pontius zu Pilatus zu pilgern, bis ich jemanden finde, der mein Geld haben will.

Doch dann gibt sie mir noch einen wirklich sachdienlichen Hinweis: Andere Videoplattformen wie Myvideo.de, Clipfish und Vevo haben einen Deal mit der Gema und führen die Lizenzgebühren ab. Diese Lösung werde ich mir mal genauer anschauen. Es kann sowieso nicht schaden, mit seinem Content nicht immer nur die üblichen Verdächtigen zu füttern. (grh)