EU-Parlament beschließt Auto-Notruf eCall

Mit breiter Mehrheit hat das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf für Notrufsysteme in Kraftfahrzeuge abgesegnet. Ab Ende März 2018 müssen neue Modelle die Technik an Bord haben.

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EU-Parlament winkt Auto-Notruf eCall durch

(Bild: GM/Opel)

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Der umstrittene Auto-Notruf eCall hat seine letzte Hürde auf EU-Ebene passiert: Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg einen Verordnungsentwurf für Typgenehmigungen solcher Ortungssysteme in neuen Kraftfahrzeugmodellen beschlossen. Der EU-Rat hatte die Verordnung bereits im März verabschiedet, nachdem sich Verhandlungsführer beider Gremien im Dezember auf eine gemeinsame Linie verständigt hatten.

Neue Pkw-Modelle, die nach dem 31. März 2018 erstmals in der EU auf den Markt kommen, müssen demnach die Notrufmöglichkeit haben. Bereits angebotene Produkte von Drittparteien sind weiter zusätzlich nutzbar, solange die eCall-Funktion garantiert ist. Die Infrastruktur für den Dienst soll schon ab 1. Oktober 2017 bereitstehen. Die Mobilfunkfunktionen sollen für alle Verbraucher gebührenfrei sein. Die Verordnung ist Teil des Gesetzespakets, mit dem eCall nun überall in Europa eingeführt werden kann.

Der bordeigene Notruf soll bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen, wenn der Airbag ausgelöst wurde. Die Volksvertreter haben sichergestellt, dass ein Alarm auch manuell ausgelöst werden kann. Das Kontrollsystem muss aber so eingestellt sein, dass ein unbeabsichtigter Notruf ausgeschlossen ist. Der eCall-Notruf soll von vornherein mit den Navigationssystemen Galileo und Egnos kompatibel sein. Herstellern steht es offen, auch andere Navigationssysteme zu berücksichtigen.

Die übermittelten Informationen sind beschränkt auf die Fahrzeugklasse, die Art des Treibstoffs sowie die Zeit und den exakten Ort des Unfalls. Rettungsstellen dürfen diese Daten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen an Dritte weitergeben, zudem müssen sie vom Fahrer einfach und dauerhaft gelöscht werden können. Der EU-Gesetzgeber sieht damit das Recht auf Privatsphäre ausreichend gewahrt.

"Wir wollen klar machen, dass es keine kontinuierliche Beobachtung mit diesem System gibt", sagte die parlamentarische Berichterstatterin Olga Sehnalová (Sozialdemokraten). Ein Antrag der Liberalen, wonach Nutzer das System "leicht von Hand deaktivieren können" sollten, fand im Plenum aber keine Mehrheit. Die Grünen begrüßten, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission an einigen Stellen habe verbessert werden können. Sie lehnten das Vorhaben aber trotzdem ab, unter anderem weil Verbraucher nicht selbst entscheiden können, ob sie ihren Neuwagen mit eCall ausstatten wollen. Das Projekt nutze so in erster Linie den Systemherstellern.

Update 28.04.15, 18:30 Uhr: Korrektur der Darstellung, alle Neuwagen müssten ab dem Stichtag mit eCall ausgerüstet werden. Die Verpflichtung durch die Richtlinie bezieht sich auf nach dem Stichtage eingeführte Modellreihen. Die Ausrüstung von Neuwagen der bis dahin bereits existierenden Modellreihen wird empfohlen. (vbr)