Urteil: Autofahrer dürfen iPod verwenden

Autofahrer dürfen einen iPod von Apple während der Fahrt verwenden. Nach Auffassung des Amtsgerichts Waldbröl sind Geräte, mit denen man, wie bei einem iPod, allenfalls über eine Internetverbindung telefonieren kann, keine Mobiltelefone

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Autofahrer dürfen einen iPod von Apple während der Fahrt verwenden. Nach Auffassung des Amtsgerichts Waldbröl (Oberbergischer Kreis) sind Geräte, mit denen man, wie bei einem iPod, allenfalls über eine Internetverbindung telefonieren kann, keine Mobiltelefone. Daher dürfen Autofahrer nicht zu einem Bußgeld verurteilt werden, wenn sie während der Fahrt ein solches Gerät nutzen (Az.: 44 OWi- 225 Js 1055/14 - 121/14).

Die jüngste Generation des iPod wurde im September 2012 vorgestellt.

(Bild: Apple)

Das Gericht sprach mit seinem Urteil einen Autofahrer vom Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung frei. Der Autofahrer sollte ein Bußgeld zahlen, weil er während der Fahrt Sätze in sein iPod diktiert hatte. Ihm wurde vorgeworfen, damit verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt zu haben.

Das Amtsgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, der Begriff Mobiltelefon sei gesetzlich nicht definiert. Ein Telefon könne aber nur ein Gerät sein, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Das sei bei einem iPod nicht der Fall.

(dpa) (mfz)