Prime Air: Amazon reicht Patent für Lieferdrohne ein

In einem Patentantrag beschreibt Amazon ein unbemanntes Fluggerät, das selbstständig Waren ausliefern, Routen festlegen und mit anderen seiner Art kommunizieren kann. Damit will der Versandhändler den Lieferprozesses unabhängig vom Menschen machen.

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Amazon Drohne

(Bild: dpa, Amazon/dpa)

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Amazons Pläne für den Einsatz von Lieferdrohnen für seinen Dienst "Prime Air" werden immer konkreter. Nun wurde ein Patentantrag öffentlich, in dem der Versandhändler ein unbemanntes Fluggerät, ein Unmanned Aerial Verhicle (UAV), beschreibt. Das dort skizzierte UAV 200 soll acht Rotoren besitzen, die jedoch je nach benötigter Hubleistung in Material, Design und Größe variieren können.

Die Lieferdrohne soll dabei selbstständig Waren von einem Umschlagsplatz abholen und eine Route zum Empfänger berechnen können. Amazon betont in dem Patentantrag allerdings, dass sich das System nicht nur auf den letzten Lieferschritt beschränken soll. Auch eine Abholung bei Büchereien, Einzelhändlern oder Verpackungsanlagen sei demnach möglich. Dabei sollen die Drohnen auch dazu genutzt werden, um Waren innerhalb des Lieferprozesses zu organisieren.

Empfänger sollen laut Patentantrag künftig nicht nur Lieferzeiträume individuell mithilfe des Systems abstimmen können, sondern auch den Lieferort. So sollen die Drohnen unter anderem in der Lage sein, an den tatsächlichen Standort des Empfängers zu liefern. Informationen darüber könne die Drohne beispielsweise über Smartphones oder andere Mobilgeräte empfangen, die mit GPS arbeiten oder in ein WLAN- oder Mobilfunknetz eingebunden sind.

Bei der Navigation und Landung soll sich die Drohne mit anderen UAVs abstimmen können, um beispielsweise Wetterdaten oder Verkehr in ihre Routenplanung einzubeziehen. Auch auf Verkehrsstraßen, Menschen oder Tiere soll sie entsprechend reagieren können. Scheidet eine Drohne außerdem aufgrund von Reparaturen oder einer zu geringen Akkuladung aus dem Lieferprozess aus, soll sie automatisch durch eine andere ersetzt werden.

Dass Amazons Drohnenpläne schnell Wirklichkeit werden, bleibt fraglich. Nachdem der Versandhändler gedroht hatte, seine Drohnenforschung aus den USA abzuziehen, bekam er im Februar 2015 schließlich die Erlaubnis für Drohnentests. Amazon zeigte sich im März allerdings unzufrieden mit den Auflagen der US-Flugaufsichtsbehörde FAA: So dürfe ein ausgebildeter Pilot die Drohnen nur bei Tageslicht, in Sichtweite und in maximal 122 Metern Höhe steuern. Außerdem solle der Konzern monatlich an die FAA berichten. Amazons System wäre so unmöglich zu realisieren. (ssi)