IT-Mittelständler kritisieren EU-Patentregeln
Angesichts der bevorstehenden Ratifizierung des EU-Patentabkommens durch den Bundestag fordert der Bundesverband der deutschen IT-Mittelständler eine Änderung der geplanten Prozessordnung.
- Christian Kirsch
- Moritz Förster
Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) hat sich ablehnend über die in absehbarer Zukunft zur Ratifizierung anstehende Vereinbarung zu einem EU-Patentgericht geäußert. Das Übereinkommen biete "IT-Unternehmen keinen ausreichenden Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software." Insbesondere sei "nicht gewährleistet, dass Patente einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Urteil über eine Patentverletzung getroffen wird."
Mit ihren Regeln folgt die EU-Vereinbarung im Wesentlichen dem deutschen Recht: Es hält ein Patent in einem Verletzungsverfahren automatisch für gültig. Die Nichtigkeit muss das Bundespatentgericht in einem eigenen Verfahren feststellen, das jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. So ist es möglich, dass jemand wegen der Verletzung eines Patents verurteilt wird, das sich später als ungültig herausstellt. Aus Sicht des BITMi sind die künftigen EU-Vorschriften zwar keine Verschlechterung für deutsche Unternehmen. Es werde jedoch sehr schwierig sein, sie noch einmal zu ändern. Außerdem sei die sogenannte Verfahrensordnung der parlamentarischen und damit demokratischen Kontrolle entzogen. Dieses Dokument konkretisiert die Rechte und Pflichten der Prozessparteien sowie die Befugnisse des Gerichts. Unter regelt es die Frage der gemeinsamen oder getrennten Entscheidung über Patentverletzung und -bestand.
Nach jahrzehntelanger Diskussion hatte Ende 2012 das Europäische Parlament das sogenannte Gemeinschaftspatent beschlossen. Es ist jedoch, anders als in der EU üblich, kein Gesetz der Union, sondern lediglich ein Vertrag zwischen den beteiligten Staaten. Damit ist es kein unmittelbar in den Mitgliedsländern geltendes Recht, sondern abhängig von der Ratifizierung des Vertrags durch die Parlamente der teilnehmenden Staaten. (fo)