Voll unter Strom
Jetzt gehts los: Das Bundeskartellamt soll erstmals zu "wettbewerbsstimulierenden Eingriffen" in die Marktstruktur berechtigt werden, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen.
Da hat er aber Pech gehabt, der Alois Rhiel. Kaum versucht der hessische Wirtschaftsminister mit seinem Vorschlag im äußersten Notfall solle das Kartellamt einen Zwangsverkauf von Kraftwerken anordnen, medientechnisch ein paar richtig hohe Wellen zu schlagen, da tritt der Vizekanzler zurück – und die ganze Aufmerksamkeit ist futsch.
Dabei ist der Gesetzentwurf, den der CDU-Politiker am Montag präsentierte, durchaus eine Gedenkminute wert: Das Bundeskartellamt soll damit angeblich erstmals zu "wettbewerbsstimulierenden Eingriffen" in die Marktstruktur berechtigt werden, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Mal abgesehen davon, dass die Formulierung von den "wettbewerbsstimulierenden Eingriffen" einer gewissen Situationskomik nicht entbehrt, lohnt es sich, kurz darüber nachzudenken, warum auch dieser scheinbar ach so radikale Vorschlag gar nichts ändern wird.
Denn offenbar hat der Wirtschaftsminister seine Hausaufgaben nicht wirklich gemacht. Sonst hätte er gelernt, dass die Wurzel aller überhöhten Strompreise – das Gebietsmonopol –, ein Kind des so genannten Elektrofriedens zwischen der staatlichen preußischen Energieversorgung (die später in die Preußen Elektra überführt werden sollte) und der RWE ist – einem Vertrag, der erstmals eine Demarkationslinie für beide Parteien festschrieb, hinter der die jeweils andere Partei nicht tätig werden durfte. Bis zum von der EU quasi erzwungenen Energiewirtschaftsgesetz von 1998 hat sich am Prinzip dieser Gebietsmonopole praktisch nichts geändert.
Diese kleine Geschichtslektion sollte nicht dazu verleiten, zu glauben, dass die Energiewirtschaft nicht nach wirtschaftlichen Spielregeln funktioniert. Die Herren hatten lediglich erkannt, dass ein unkontrollierter Wettbewerb sie mehr kostet, als die möglicherweise entgangenen Gewinne durch die Begrenzung der weiteren Expansion. Denn die Konzentration von Markteilnehmern beruht ja nicht auf dem bösen Willen machtgieriger alter Milliardäre, sondern im Wesentlichen auf zwei simplen ökonomischen Mechanismen: Ein größeres Unternehmen kann oft billiger produzieren als ein kleineres – und es kann sich länger leisten, im Wettbewerb auf Gewinne zu verzichten, um so die Konkurrenz am langen Arm verhungern zu lassen. Diese zwei Grundprinzipien sind mit der Öffnung des Energiemarktes nicht aus der Welt geschafft worden. Im Gegenteil, sie begünstigen die vier Energieriesen, die das alte System der deutschen Energieversorgung beerbt haben. Selbst wenn das Kartellamt also die Energieversorger zwingen würde, Kraftwerke zu verkaufen, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis die kleinen neuen Marktteilnehmer wieder geschluckt würden.
Ein bisschen schwanger geht auch hier nicht. Man muss sich schon entscheiden, in wessen Hände man die Energieversorgung legen will. Ist sie eine Angelegenheit, die primär über die Gewinn-Orientierung der beteiligten Akteure organisiert wird? Dann wird man früher oder später immer wieder bei einem Oligopol oder Monopol landen. Oder ist die Energieversorgung eine öffentliche Angelegenheit, so wie die Bereitstellung von Straßen oder Schulen? Dann muss man den Mut haben, das allgemeine Interesse gegen die Profit-Interessen von Einzelnen durchzusetzen. Alles andere ist Nebelwerferei. (wst)