Musikrechte: Hätt’ ich bloß nicht gefragt!

Wer selbst gemachte Videos mit Musik unterlegen will, braucht die Nutzungsrechte daran. So weit, so klar. Gregor Honsel hat versucht, sie zu bekommen. Und plötzlich war gar nichts mehr einfach.

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Wer selbst gemachte Videos mit Musik unterlegen will, braucht die Nutzungsrechte daran. So weit, so klar. Gregor Honsel hat versucht, sie zu bekommen. Und plötzlich war gar nichts mehr einfach.

Gregor Honsel, TR-Redakteur, ist gerne bereit, für die Verwendung von Musik zu bezahlen und sämtliche Rechte zu berücksichtigen – wenn es denn mit vertretbarem Aufwand möglich wäre.

Die ganze Geschichte fing damit an, dass ich meine Urlaubsvideos mit Musik hinterlegen und legal ins Netz stellen wollte. Das kann keine große Sache sein, dachte ich. Welch ein Irrtum!

Bei YouTube klopft ein Türsteher-Algorithmus meine Videos auf urheberrechtlich bedenkliche Inhalte ab und sperrt die meisten. Immerhin listet mir YouTube auf, welcher Song gegen wessen Rechte verstößt. So erfahre ich unter anderem, dass die Sperre nur in genau einem Land auf diesem Planeten gilt. Aber leider ist das Deutschland. Hintergrund ist ein Streit mit der Gema. Bestimmte "werbeunterstützte" Stücke darf ich hingegen verwenden, darunter auch Songs von Katzenjammer. Dann landen die Einnahmen bei den Rechteinhabern. Als Alternative schlägt mir YouTube einige Gema-freie Stücke vor. Doch das ist für mich keine Option. Ich habe ziemlich genaue Vorstellungen darüber, welche Songs ich haben möchte – und würde auch dafür zahlen.

Die Gebühr dafür liegt laut Gema-Vergütungssatz "VR-OD 4" bei 0,0011 Euro pro Abruf. Macht bei etwa 1.000 Abrufen im Jahr also etwas mehr als ein Euro. Prima, zahl ich gerne. Nur an wen? Nach Rechtsauffassung der Gema muss die Plattform und nicht der einzelne Nutzer die Gebühren abführen.

Zum Glück haben einige Videoportale wie MyVideo, Clipfish, Vevo, Tape.tv, Videoload und Dailymotion Deals mit der Gema abgeschlossen. Ich entscheide mich für Dailymotion, auch wenn ich hier ebenfalls die Kröte schlucken muss, dass vor den Clips Werbung läuft. Die ersten vier Videos laufen problemlos durch. Beim fünften aber meckert der Türsteher-Algorithmus: "Einige Elemente Ihres Videos verletzen die Rechte am geistigen Eigentum Dritter. Sie wurden auf Wunsch der Rechteinhaber entfernt."

Wie jetzt? Eigentlich sollte die Lizenzfrage doch geklärt sein. Der Support von Dailymotion hat offenbar auch keine Ahnung, was genau die Algorithmen so alles treiben. Er empfiehlt mir, den Clip einfach um eine Sekunde zu kürzen und unter einem anderen Dateinamen noch einmal hochzuladen. Tatsächlich – so funktioniert’s.

Aber bin ich rechtlich damit wirklich aus dem Schneider? Ich forsche nach, und jetzt beginnt es, richtig kompliziert zu werden. Denn die Gema ist nur für die Rechte der Komponisten und Texter zuständig, nicht aber für die "Leistungsschutzrechte" der Interpreten und Plattenfirmen. Diese werden entweder von der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte wahrgenommen oder von den Plattenfirmen selbst. Gibt es einen Deal mit der Gema, werden die Leistungsschutzrechte in der Regel gleich mit einbezogen. Doch ob das bei meinen Dailymotion-Videos auch der Fall ist, konnte mir niemand sagen.

Als sei das alles noch nicht verworren genug, gibt es auch noch die Sync-Rechte, die es überhaupt erst erlauben, Musik mit einem Video zu verbinden. Sie werden wiederum von den Musikverlagen vertreten. Über eine Gema-Datenbank suche ich nach den Rechteinhabern für "A Bar in Amsterdam" von Katzenjammer. Die Datenbank spuckt mir 15 Beteiligte aus. Ich maile die Sony/ATV Music Publishing GmbH als "Subverleger" an. Zwei Monate lang erhalte ich keine Antwort. Kein Wunder. Die Mitarbeiter haben sicherlich Besseres zu tun, als jedes einzelne Urlaubsvideo abzunicken. Aber hey, Leute: Ich habe mir die Regeln nicht ausgedacht.

Erst als ich mich als Journalist oute und etwas drängle, bekomme ich ein zweiseitiges Formular zugeschickt. Ich fülle es aus und erhalte postwendend die Mitteilung, dass man mir "sämtliche Musikwerke nicht genehmigen" könne und ich sie aus dem Netz nehmen möge. Das muss man erst mal sacken lassen: Auf YouTube haben die Rechteinhaber Katzenjammer-Songs explizit zur Verwendung freigegeben, aber auf Nachfrage entziehen sie das Recht wieder. Eine Begründung bekomme ich auch auf telefonische Nachfrage nicht.

Ich kann verstehen, dass Künstler sich das letzte Wort darüber vorbehalten wollen, was mit ihrer Musik geschieht – damit sie beispielsweise nicht bei NPD-Werbespots benutzt wird. Meine Urlaubsvideos sind aber in jeglicher Hinsicht harmlos. Außerdem trage ich ja auch zum Umsatz der Rechteinhaber bei, während ich selbst keinen Cent bekomme. Und ich mache kostenlose Werbung für meine Lieblingsband. Trotzdem lässt sich der Verlag nicht einmal dazu herab, mir sein Verbot zu begründen.

"So, wie es jetzt ist, ist es grotesk", sagt Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin. Die Regelung gehe davon aus, dass "Rechte nur jemand klärt, der damit Geld verdienen will". Für alle anderen sei das System nicht ausgelegt. Ein Vertreter der Musikindustrie, der nicht namentlich genannt werden möchte, gibt zu: "Lebenssachverhalt und Rechtssachverhalt klaffen hier auseinander." Er versichert mir immerhin, dass noch nie ein privater Nutzer wegen fehlender Leistungsschutz- oder Sync-Rechte abgemahnt worden sei.

Jetzt, wo ich den Verlag explizit auf meine Videos aufmerksam gemacht habe, möchte ich mich aber nicht darauf verlassen und nehme sie grummelnd aus dem Netz. Damit endet mein Experiment ziemlich unbefriedigend. Hätte ich nicht nachgefragt, wären meine Videos wahrscheinlich für alle Zeiten unbeanstandet geblieben. Wer sich korrekt verhält, ist in diesem Fall also der Dumme. Aber ich habe es ja nicht anders gewollt.

Mein Gegenvorschlag: Beim Download eines MP3-Files kann der Nutzer anklicken, ob er etwa Rechte für eine Videoverwertung gleich mit erwerben möchte – dafür kostet die Datei dann eben nicht mehr 99 Cent, sondern, sagen wir, 1,29 Euro. Für bereits vorhandene Dateien könnte man über iTunes oder andere Plattformen die Rechte nachkaufen. Dafür gäbe es dann ein digitales Zertifikat – eine Art Gebührenmarke –, das gemeinsam mit einem Video hochgeladen werden kann. Das hätte auch Vorteile für die Künstler: Sie könnten mit einem solchen Zertifikat bestimmte eigene Songs zur allgemeinen Nutzung freigeben. Derzeit haben sie nur die Wahl, sich komplett aus der Gema-Vermarktung zu verabschieden.

Apple hat mit iTunes gezeigt, dass Nutzer durchaus zahlungsbereit sind – wenn man es ihnen einfach macht. Die Lage hierzulande ist aber das Gegenteil davon.

(grh)