Videostandard HEVC: Zweiter Patentverwalter legt Lizenzgebühren fest

Weil einige Patentinhaber des Videostandards HEVC/H.265 nicht mit den von der MPEG LA ausgehandelten Konditionen zufrieden waren, formierten sie den eigenen Patentpool HEVC Advance, der nun seine Lizenzgebühren veröffentlicht hat.

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Videostandard HEVC
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Von
  • Volker Zota

Der zweite Patentpool für den neuen Videostandard HEVC teilt die Welt in zwei Regionen, in denen unterschiedlich hohe Lizenzgebühren für Produkte anfallen sollen, die HEVC-Codecs nutzen. Zu Region 1 zählen vorrangig Industrieländer wie die USA, Kanada, Europa, Japan, Südkorea (vollständige Liste als PDF), zu Region 2 alle anderen.

In Region 1 verlangt HEVC Advance für jeden eingesetzten HEVC-Codec doppelt so hohe Gebühren wie in Region 2. Die Gebühren leiten sich jeweils ausgehend vom "Main 10"-Profil (10 Bit Farbtiefe pro Farbkanal) für die drei Einsatzszenarien Mobil, (Ultra-)HDTV und Sonstige ab. Wer nur 8 Bit pro Farbkanal oder Standbilder verarbeitet, bekommt einen Rabatt; wer hingegen über Main 10 hinausgeht, muss Zuschläge zahlen. Alle Gebührenangaben sind vorläufig und sehen laut HEVC Advance weitere Rabatte vor – unter anderem 10 Prozent bei Verwendung des "HEVC Advance Trademark"-Logos.

Die von HEVC Advance formulierten Lizenzbedingungen für HEVC; in Region 2 fallen halb so hohe Lizenzgebühren pro Codec an.

Während die MPEG LA für HEVC-kodierte Inhalte keine Lizenzgebühren vorsieht, sollen Disc-Produzenten, Video-on-Demand- und andere Streaming-Anbieter 0,5 Prozent der (auf HEVC anrechenbaren) Einnahmen zahlen. Außerdem sollen Lizenznehmer bei HEVC Advance schon ab dem ersten verkauften Produkt Lizenzgebühren zahlen, während die HEVC License Terms der MPEG LA Lizenznehmer erst ab dem 100.000ten (an Endanwender) verkauften Produkt zur Kasse bittet und dann 20 US-Cent pro Encoder/Decoder verlangt. (vza)