Gegen Routerzwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Markt liberalisieren soll. Wird das Gesetz beschlossen, dürfen Netzbetreiber künftig keine Zwangsrouter mehr vorschreiben.

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D-Link-Router

(Bild: D-Link)

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Von
  • Urs Mansmann
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Kunden werden künftig ihren Router selbst aussuchen können, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und setzt damit eine Ankündigung vom Frühjahr dieses Jahres um. Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs. Das Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) soll künftig gewährleisten, dass alle Arten von Endgeräten, also Router oder auch Kabelmodems, von der Liberalisierung erfasst sind.

Der Entwurf stellt zudem durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar, dass der Netzabschlusspunkt passiv ist, vor dem Router liegt und zum Anschluss des aktiven Endgeräts, also des Routers, dient. Einige Netzbetreiber hatten den Router selbst als aktiven Abschlusspunkt definiert und daraus das Recht abgeleitet, diesen dem Kunden vorschreiben zu können.

Netzbetreiber dürfen auch weiterhin ihren Kunden Endgeräte anbieten, der Kunde kann dieses Angebot künftig aber ausschlagen und Geräte nach eigenem Gusto verwenden. Das führt auch dazu, dass die Anbieter ihren Kunden die Zugangsdaten für Internet- und VoIP-Dienste mitteilen müssen, damit diese den Zugang mit einem beliebigen Gerät herstellen können; der Gesetzentwurf schreibt eine kostenlose und unaufgeforderte Mitteilung dieser Daten bei Vertragsschluss vor.

Einige Anbieter, etwa die Kabelnetzbetreiber oder O2, enthalten ihren Kunden diese Zugangsdaten bislang vor. Sie verweisen auf eine automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber, bei der der Kunde keine Informationen über die Zugangsdaten erhält. Dies ist nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr zulässig. (uma)