Hintergrund: Die Flatrate-Entscheidung gegen die Telekom

Die Würfel sind gefallen: Die Regulierungsbehörde gab die Details ihrer Entscheidung bekannt, nach der die Telekom der Konkurrenz eine Großhandels-Flatre anbieten muss.

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Von
  • Holger Bleich

Die Würfel sind gefallen: Zum Februar nächsten Jahres muss die Deutsche Telekom allen Internet-Zugangsanbietern ihr Netz auch zum zeitunabhängigen Tarif zur Verfügung stellen. Damit bekennt sich nun auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) nach langem Zögern zur Notwendigkeit der so genannten "Großhandels-Flatrate". Wie RegTP-Chef Klaus-Dieter Scheurle betont, waren "Wettbewerbsgründe und das Verbraucherinteresse" ausschlaggebend für die von ihm so genannte Flatrate-Entscheidung der dritten Beschlusskammer. Die ausschließlich nutzungszeitabhängige Tarifierung habe nicht funktioniert. Ein Beleg dafür sei das Flatrate-Sterben der jüngsten Vergangenheit.

Die Entscheidung im Einzelnen:

  • Die Deutsche Telekom muss ab Februar 2001 ihre Verbindungsleistung zum zeitunabhängigen Pauschaltarif anbieten. Preise und die genaue Ausgestaltung für die "Großhandels-Flatrate" schreibt die RegTP nicht vor. Details können und sollen von der Telekom festgelegt werden. Scheurle wörtlich in der heise online vorliegenden Erklärung zur RegTP-Entscheidung: "Sie hat nun die Gelegenheit, eigene Belange, namentlich ihre Erwartungen zum zukünftigen Nutzerverhalten, mit in die Kalkulation einzubringen." Ein getaktetes Entgelt auf Minutenbasis bleibt weiterhin zulässig.
  • Die RegTP hat den von AOL und anderen Zugangsanbietern eingebrachten Verdacht bestätigt, dass die Telekom ihre Konzerntochter T-Online bevorzugt. Daraus ergibt sich umgekehrt, dass die Telekom zurzeit andere Marktteilnehmer nach Ansicht der RegTP diskriminiert.
  • Mengenrabatte innerhalb des Angebots für Online-Diensteanbieter (AfOD) und des Komplettangebots T-Interconnect Online Connect (TICOC) werden ab dem 15. Dezember 2000 untersagt. Bisher galt beispielsweise: Zugangsanbieter, die über 2000 Millionen Onlineminuten pro Monat abnehmen, erhalten einen Preisnachlass von acht Prozent auf jede Minute. Die Schwellenwerte seien so gestaltet, dass allein die Deutsche Telekom intern in den Genuss der höchsten Rabattstufen komme, erläuterte Scheurle.
  • Die von der Telekom eingeführte Unterscheidung von Verbindungsentgelten nach peak- und off-peak-Zeit muss zum 15. Dezember 2000 wieder aufgehoben werden. Nicht nachzuvollziehen sei das Hauptargument der Telekom, dass über die tageszeitabhängigen Preise Anreize zur Entlastung des Netzes in Spitzenzeiten gesetzt werden. Nach Beobachtungen der RegTP verteile sich der Verkehr weitgehend gleichmäßig über den ganzen Tag. Daher wird ein neuer AfOD-Minutenpreis festgelegt, der dem Mittelwert aus peak- und off-peak-Entgelt entspricht. Dieser Preis wird in der City-Zone, also der "letzten Meile", 1,53 Pfennig pro Minute betragen.

Die Niederlage der Telekom im Beschwerdeverfahren kam für Experten im Telekommunikations-Markt nicht unbedingt überraschend – wohl aber die Vehemenz, mit der die RegTP alle Argumente des Bonner Ex-Monopolisten beiseite wischte. Noch vor vier Wochen, also als das Verfahren schon längst im Gange war, versicherte RegTP-Sprecher Rudolf Boll gegenüber c't: "Im Moment kann niemand die Telekom dazu zwingen, eine Großhandels-Flatrate anzubieten." So schnell ändern sich die Zeiten. Inzwischen ist davon die Rede, dass man damals nur eine konkrete Preisgestaltung, nicht aber das Tarifmodell an und für sich meinte.

Fest steht, dass die RegTP ihren Handlungsspielraum nun voll ausgeschöpft hat. Von Gesetzes wegen (Telekommunikationsgesetz TKG) hat sie nicht das Recht, der Telekom konkrete Preise vorzugeben. Daher ist folgendes Szenario wahrscheinlich: Im Januar wird der Bonner Konzern ein Tarifmodell vorgeben, das, wie anzunehmen ist, den Zugangsanbietern nicht gefallen wird. Diese werden sodann ein so genanntes "Verfahren der nachträglichen (ex-post) Entgeltregulierung" anstrengen. Ergo: Zwar bestimmt die RegTP den Preis nicht vorneweg, wird aber früher oder später höchstwahrscheinlich regulierend eingreifen.

Schon schwirren enthusiastische Stellungnahmen einiger der 16 Beschwerdeführer durchs Web, allen voran natürlich AOL: "Jetzt sind die Vorgaben klar. Flatrates werden auch im Schmalbandbereich unternehmerisch kalkulierbar", sagte etwa AOL-Firmensprecher Karsten Meinke gegenüber heise online. "Wenn die Telekom uns fragt: Wir sind gerne bereit, an der Ausarbeitung der Preisgestaltung einer Großhandels-Flatrate mitzuarbeiten."

Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass der rosa Riese auf dieses Angebot zurückgreifen wird. Die Telekom braucht nun Zeit, um die Entscheidung zu verdauen. "Wir sehen das nicht nur als Schritt, sondern als Sprung zurück für den Internetstandort Deutschland", kommentierte Firmensprecher Stephan Broszio im Gespräch mit heise online. Wenn die Telekom die hohe Netzqualität halten wolle, sei sie durch die Entscheidung gezwungen, wesentlich mehr als die bisher veranschlagten 2,2 Milliarden Mark im kommenden Jahr im Schmalbandbereich zu investieren. "Wir spüren die Flatrate-Nutzung jetzt schon ganz schön. Die Engpässe in Ballungsgebieten werden sich wohl deutlich verschärfen. Was haben die Nutzer von ihrer billigeren Flatrate, wenn sie dafür vielleicht öfters nicht mehr faxen können?"

Diese Argumentation griff nicht bei den Regulierern. Zwar sei laut RegTP-Sprecher Harald Dörr das "Engpassargument nicht völlig von der Hand zu weisen", aber dann müssten schon "viele unglückliche Umstände gleichzeitig eintreten". Außerdem könne niemand der Deutschen Telekom "eine gewisse Ausbauverpflichtung" im Schmalband- also auch im Sprachtelefoniebereich, abnehmen. Das Problem erledige sich ohnehin bald, dafür sprächen die Ausbauanstrengungen im DSL-Bereich.

Doch gerade hier zeigen sich gerade deutlich die Grenzen. "Schneller gehts einfach nicht. Es wird noch eine Zeit dauern, bis T-DSL flächendeckend verfügbar ist", konstatierte Telekom-Sprecher Broszio. Mit Zulieferschwierigkeiten und Ausbauengpässen sei noch geraume Zeit zu rechnen. An dieser Stelle kommt ihm ausgerechnet AOL argumentativ zur Hilfe: "DSL ist noch nichts für die breite Masse. Auf absehbare Zeit bleibt es erheblich teurer als ein Schmalbandanschluß, ausserdem mangelt es an Verfügbarkeit", gibt AOL-Sprecher Karsten Meinke zu. Doch das "Engpass-Gerede" will er nicht gelten lassen: "Die brüsten sich doch mit ihrem angeblich so hochmodernen ISDN-Netz. Kapazitätsanforderungen sind vorhersehbar und deshalb keine unbekannte Größe. Sogar die Briten mit ihrem antiquierten Kupfernetz haben längst eine Großhandels-Flatrate".

Bleibt die Frage, wer denn nun Nutznießer der Flatrate-Entscheidung ist. "Natürlich der E-Commerce in Deutschland", sagt AOL. Scheurle sieht es noch konkreter. Jede andere Entscheidung wäre "gegen jede wirtschaftliche Vernunft gefällt" worden, also "gegen jegliche beschäftigungspolitischen Ziele und gegen begründete Verbraucherinteressen".

Nur: Werden die Endverbraucher profitieren? Wahrscheinlich schon, denn Flatrate-Internettarife sind in Deutschland künftig für jedes Unternehmen vernünftig kalkulierbar. Die Angebote werden zwar langsamer wiederkommen, als sie jüngst vom Markt verschwanden, doch insgesamt wird der Markt von mehr Konkurrenz geprägt sein. Der Hauptvorteil für den Verbraucher sind voraussichtlich solidere Unternehmen, die versprochene, langfristige Verträge nicht aus Liquiditätsmangel vorzeitig kündigen müssen. (hob)