Versicherung: Haftpflicht-Versicherung gilt auch für selbstfahrende Autos

Noch fahren die Autos auf Deutschlands Straßen mit einem Fahrer am Steuer. In ein paar Jahren könnte das anders sein. Auch die Versicherer beschäftigt das Thema bereits.

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Mann in Auto
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Von
  • dpa

Für selbstfahrende Autos sind nach Einschätzung der Allianz keine Änderungen bei den bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen in Deutschland nötig. Anders als in einigen anderen EU-Ländern decke die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Autohalter in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist, auch Unfallfolgen durch vollautomatische Fahrzeuge ab. "Selbst bei einem Verkehrsunfall durch einen Hacker-Angriff auf ein solches Auto würde Versicherungsschutz für das Unfallopfer bestehen", sagte Allianz-Vorstand Alexander Vollert der Deutschen Presse-Agentur in München wenige Tage vor dem Beginn der Automesse IAA in Frankfurt.

Die Kfz-Haftpflicht muss in Deutschland jeder Fahrzeughalter für sein Auto, Motorrad, Quad oder Traktor abschließen. Insgesamt gibt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft GDV rund 61 Millionen Kfz-Haftpflichtverträge und zusätzlich rund 45 Millionen freiwillige Teil- und Vollkaskoverträge.

Auf die Versicherungen wird die Einführung von autonom fahrenden Autos nach Einschätzung von Vollert aber dennoch Einfluss haben, da die Regressforderungen gegen die Hersteller der Fahrzeuge zunehmen dürften. "Man muss natürlich fragen, wer der Unfallverursacher ist, wenn das Auto selbstständig fährt." Die Frage der Produkthaftpflicht werde deshalb für die Autohersteller eine größere Rolle spielen.

Aus Sicht des Allianz-Vorstands ist der Start der selbstfahrenden Autos nur noch eine Frage der Zeit. Deshalb müssten bereits jetzt die Spielregeln für das neue Zeitalter der Mobilität geklärt werden. Dazu gehöre auch die Frage des Datenschutzes bei automatisierten Autos. Vollert sprach sich dafür aus, den Datenaustausch mit Dritten aus Gründen der Datensicherheit nicht über eine offene Schnittstelle im Fahrzeug vorzunehmen, sondern auf einer externen Plattform. "Es darf kein Datenmonopol der Hersteller geben." Der Autohalter müsse dann selbst entscheiden, welche Daten er freigebe und welche nicht.

Neben dem Fahrzeughersteller oder der Versicherung könnten die Daten nach Worten von Vollert etwa auch für Autowerkstätten von Interesse sein, die dann beispielsweise direkt auf einen zu niedrigen Ölstand hinweisen könnten. "Aber es ist dem Fahrzeughalter überlassen, ob er das möchte." (jo)