Nachnahme bei Onlineshops: GebĂĽhren oft schwer zu durchschauen
Nachnahmesendungen haben hierzulande eine lange Tradition: Schon seit 1878 kann der Empfänger beim Zusteller für Waren bezahlen – ein lohnendes Geschäft für Onlineshops und Paketdienste. Verbraucherschützer raten aber von dieser Zahlungsart ab.
(Bild: dpa, Laurin Schmid/Symbolbild)
Das Bezahlen von Onlinebestellungen per Nachnahme beim Paketboten bietet noch immer jeder zweite Netzhändler an. Das geht aus einer Stichprobe von 50 Shops hervor, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf diese Zahlungsart hin abgeklopft hat. Das Bestellen per Rechnung ist den Verbraucherschützern zufolge aber die bessere Wahl, weil sich die Ware so im Gegensatz zur Nachnahme vor dem Bezahlen auf Vollständigkeit, Qualität und Funktion hin überprüfen lässt.
Problematisch sind der Stichprobe nach auch die oftmals verwirrenden Angaben zu den Gebühren der Bezahlart. Was genau nun der Versand kostet und was die Nachnahme, gehe oft drunter und drüber. Zudem können die Shop-Betreiber auf die mit dem jeweiligen Paketdienst ausgehandelten Inkasso-Pauschale selbst noch etwas draufschlagen.
Kaum saubere AufschlĂĽsselung
Obendrein verlangt den Verbraucherschützern zufolge DHL zusätzlich noch ein Übermittlungsentgelt in Höhe von zwei Euro direkt vom Empfänger, während Konkurrenten wie UPS, Hermes oder GLS so eine Extrazahlung nicht vorsehen. Fälschlicherweise zeigten einige Onlineshops dieses Entgelt aber auch bei der DHL-Konkurrenz an. Insgesamt würden nur wenige Händler die Kostenbestandteile sauber nach Zustellkosten und Nachnahmegebühr aufschlüsseln. Mitunter würden die Begriffe auch vertauscht, die Posten vermischt oder der eine Posten gehe in dem anderen auf oder umgekehrt.
Allzu großer Beliebtheit erfreut sich die Zahlweise bei Kunden wohl ohnehin nicht mehr: Eine Studie des Handelforschungsinstitut EHI vom Anfang des Jahres sah die Nachnahme klar in einer untergeordnete Rolle im Vergleich zu Paypal, Lastschrift oder dem Kauf auf Rechnung. Nur rund 0,6 Prozent aller Online-Käufe würden demnach noch per Nachnahme beglichen. (Mit Material der dpa) / (axk)