Microsoft verbucht Erfolge vor Gericht

Die nächste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft nähert sich langsam; derweil kann der Softwarekonzern bei Privatklagen wegen überhöhter Windows-Preise Erfolge verbuchen.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Die nächste Runde im Kartellprozess gegen Microsoft nähert sich langsam: Das US-Justizministerium drängt auf ein schnelles Ende vor dem Supreme Court, während Microsoft unbedingt vor dem eigentlich zuständigen Berufungsgericht verhandeln will. Derweil kann sich der Konzern aus Redmond in anderen juristischen Auseinandersetzungen, die in der Folge des Kartellprozesses auftauchten, bisher beruhigt zurücklehnen.

Über 130 Privatklagen wegen überhöhter Preise für Windows 95 und Windows 98 waren gegen Microsoft anhängig. Bislang haben aber einige Gerichte, die die Verfahren abschlossen, zu Microsofts Gunsten entschieden. Nun haben, nach Bezirksgerichten in Hawaii, Iowa, Kentucky, Oregon und Nevada, auch die Richter in Rhode Island und Texas die Privatklagen gegen Microsoft verworfen. Bereits im Juni hatte der Software-Konzern vor einem Bezirksgericht in Maryland die Abweisung von insgesamt 62 Klagen beantragt.

In den Verfahren geht es den Klägern darum, dass Microsoft sein Monopol bei Betriebssystemen benutzt habe, um von Kunden überhöhte Preise für seine Software zu verlangen. Die Verfahren liefen alle vor den Gerichten auf, nachdem Richter Thomas Penfield Jackson in seinen Tatsachenbewertungen während des Kartellprozesses festgehalten hatte, Microsoft habe durch wettbewerbswidriges Verhalten den Kunden geschadet. Microsoft argumentierte dagegen mit Urteilen in anderen Prozessen, nach denen ein Hersteller nicht für die Preise verantwortlich gemacht werden könne, die Verbraucher bei Zwischenhändlern oder beim Kauf eines Computers mit Microsoft-Software bezahlt hätten. Zwar ging es bei den Fällen, auf denen Microsoft seine Argumentation stützt, um die Bauindustrie – die Gerichte sahen die Entscheidungen in diesen Verfahren allerdings bislang als relevant für die Entscheidung über die Privatklagen und folgten Microsofts Argumentation.

Allerdings hat die Abweisung der Privatklagen keinen Einfluss die Auseinandersetzung zwischen US-Justizministerium und Microsoft. Denn die Einstellung der Verfahren beruht allein auf juristischen Feinheiten, nach denen ein Hersteller nicht für die Preise von Zwischenhändlern verantwortlich ist; außerdem kann nach dem Präzedenzfall, auf den sich Microsoft bezieht, in den meisten US-Bundesstaaten ein einmaliges wettberbswidriges Verhalten nicht zu mehreren Klagen führen. Mit der Abweisung der Privatklagen ist daher keine Entscheidung darüber verbunden, ob Microsoft seine Monopolmacht tatsächlich dafür genutzt hat, die Software-Preise künstlich hoch zu halten, wie Richter Jackson dies im Kartellprozess feststellte. Immerhin kommt, neben der Vermeidung möglicher finanzieller Einbußen in Millionenhöhe, die Abweisung der Klagen dem öffentlichen Ansehen der Redmonder während der weiteren Runden des Antitrust-Verfahrens zu Gute. (jk)