Napster-Software mit Direktzugang auf CDNow

Die neueste Version der Napster-Software beinhaltet einen Zugang auf die Seiten der Bertelsmann-Tochter CDNow, wo der Napsteraner sofort seine Lieblingsmusik kaufen kann.

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Von
  • Peter Monnerjahn

Napster und Bertelsmann, seit wenigen Monaten Partner, scheinen den Bogen rauszuhaben: In der neuesten Version der Napster-Software ist ein Link enthalten, der es dem Napster-User ermöglicht, seine Lieblingsmusik sofort online zu kaufen – bei der Bertelsmann-Tochter CDNow. Die Experten sind sich allerdings einig, dass auch die anderen großen Musikkonzerne mit ins Napster-Boot geholt werden müssten, damit der Plan eines Abo-Service auch aufgeht.

Nach Erhebungen der Marktforscher von Jupiter Media Metrix ist es bei Napster-Anwendern um 45 Prozent wahrscheinlicher, dass sie Musik online kaufen als bei normalen Internet-Nutzern. "Wenn Bertelsmann jetzt auf die anderen Labels zugeht und ihnen sagt: 'Schaut euch mal an, wie viele CDs über Napster verkauft wurden, und das ohne die geringste Werbung – vielleicht solltet ihr einfach mitmachen', dann werden die sich so einem Vorschlag kaum verschließen können", meint Aram Sinnreich von Jupiter.

Zwar kann die neue Funktion wohl dafür sorgen, dass die Napster-Bertelsmann-Allianz Geld in die Kassen bekommt, aber noch sind zumindest die anderen Musikkonzerne skeptisch. Ein Mitarbeiter eines der großen Labels, der namentlich nicht genannt werden wollte, wird mit der Einschätzung zitiert, dass dieser Versuch von Napster, sich mit den Musikkonzernen besser zu stellen, nicht sehr viel versprechend sei. Selbst wenn man die CD-Verkäufe bei angeschlossenen Partnern steigern könne, sei die Frage der Urheberrechtsverletzung noch nicht vom Tisch.

Derweil will Universal noch das Gerichtsverfahren gegen Napster abwarten, bevor das Unternehmen sich auf eine Einigung mit der Tauschbörse einlässt. Der Chef des Konzerns, der in einem Vergleich mit MP3.com über 50 Millionen US-Dollar an Schadensersatzzahlungen erhalten hatte, ist davon überzeugt, nach einem Urteil zu Ungunsten von Napster die besseren Karten zu haben, "wie der Fall MP3.com beweist". (pmo)