Korruption bei Telekom Austria: OGH bestätigt Schuldsprüche

Österreichs Oberster Gerichtshof hat eine Reihe von Urteilen in Zusammenhang mit Korruption bei der Telekom Austria bestätigt. Das Geld dürfen die rechten Parteien FPÖ und BZÖ allerdings erst einmal behalten.

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Justizpalast

Im Wiener Justizpalast hat der OGH seinen Sitz.

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Das Logo der Telekom Austria Group.

(Bild: TA)

Die Korruption bei der Telekom Austria (TA) hat zu so vielen Strafprozessen geführt hat, dass sie nummeriert werden. In den Verfahren Telekom III und IV hat Österreichs Oberster Gerichtshof am Mittwoch eine Reihe von Schuldsprüchen bestätigt. Verschiedentlich muss aber über die Strafhöhe neu verhandelt werden. Erstaunlicher Weise dürfen die Parteien des verstorbenen Rechtspopulisten Jörg Haider, FPÖ und BZÖ, das Geld bis auf Weiteres behalten.

Um Jörg Haider einen Gefallen zu tun, hatte der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer 2004 eine Zahlung von rund 600.000 Euro aus den TA-Kassen veranlasst. Das Geld ging an den FPÖ-Werbemann Gernold Rumpold, der daraufhin auf eine ähnliche Forderung gegenüber seiner Partei verzichtete.

Fischers Schuldspruch von drei Jahren Haft, davon zweieinhalb Jahre auf Bewährung, wurde vom OGH bestätigt. Auch beim damaligen TA-Prokuristen Michael G., der die Zahlung abgezeichnet hatte, wurde das Untreue-Urteil bestätigt. Es lautet auf 30 Monate Haft, davon aber 27 Monate auf Bewährung. Zudem hat das Höchstgericht Rumpolds Schuld wegen Untreue bestätigt.

Die Abschöpfung der Bereicherung von der FPÖ hat der OGH aufgehoben. Denn nach damaliger Rechtslage hätte der Geldfluss direkt von der TA zur FPÖ erfolgen müssen, um die FPÖ strafrechtlich belangen zu können. Zahlen sollen erst einmal Fischer, Rumpold und Prokurist G.

Die TA versucht parallel, auf zivilrechtlichem Wege ihr Geld von der FPÖ zurückzubekommen. Mit Fischer hat sich die TA bereits außergerichtlich geeinigt. Rumpold ist laut eigener Aussage gegenüber österreichischen Medien in Privatkonkurs. Und bei G. sind 600.000 Euro plus Zinsen womöglich nicht zu holen.

2006 floss insgesamt fast eine Million Euro von der TA für den Wahlkampf des BZÖ. Diese Partei hatte Haider nach seinem zwischenzeitlichen Ausscheiden aus der FPÖ gegründet. 700.000 Euro gingen an die Werbeagentur von Kurt S., die für das BZÖ Wahlwerbung machte. Seine Strafe wegen Beitrags zur Untreue hat der OGH leicht von 30 auf 27 Monate reduziert. Davon sind aber 24 Monate auf Bewährung ausgesetzt. Und er soll die 700.000 Euro an die TA zurückzahlen, plus Zinsen.

Inzwischen steht die TA unter mexikanischer Kontrolle.

(Bild: public domain)

Weitere 240.000 Euro gingen an die schon vor zwei Jahren rechtskräftig verurteile Werberin Tina H. Diesen Betrag wollte Christoph Pöchinger, damals Sekretär der damaligen BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, für den Vorzugsstimmenwahlkampf der Ministerin einsetzen. Als sie diesen vorzeitig beendete, ließ sie das verbliebene Geld dem BZÖ zukommen. Sie will über die Herkunft des Geldes nichts gewusst haben und wurde nicht angeklagt.

Während Pöchinger nun rechtskräftig verurteilt ist und die 240.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen soll, muss das BZÖ vorerst nichts zurückgeben. Denn wie bei der FPÖ floss das kriminelle Geld indirekt. Auch hier müsste die TA zivilrechtlich vorgehen. Beim BZÖ dürfte aber kaum etwas zu holen sein.

Erneut auf die Anklagebank muss Arno Eccher. Er war einst Bundesgeschäftsführer der FPÖ und später des BZÖ, und saß sowohl beim Prozess Telekom III als auch bei Telekom IV auf der Anklagebank. Vom Vorwurf der Geldwäsche war er ursprünglich freigesprochen worden, doch das hat der OGH nun aufgehoben (offenbar in Bezug auf den BZÖ-Fall, Anmerkung). Für Eccher geht es daher zurück zum Strafgericht der ersten Instanz.

Bei der Abwicklung illegaler Zahlungen aus dem TA-Vermögen hatte PR-Mann Peter Hochegger eine wichtige Rolle gespielt. Seine Schuld wegen Untreue steht nun ebenfalls rechtskräftig fest.

Eccher, Hochegger, Pöchinger und Rumpold waren außerdem wegen Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verurteilt worden. Diese Urteile hat der OGH teils aufgrund von Rechtsmängeln, teils wegen Feststellungsmängeln, zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen. Bei den Männern könnte ein Aussagenotstand vorgelegen haben. Ihr Strafausmaß wird erst feststehen, nachdem über ihre Meineide noch einmal verhandelt worden sein wird. (ds)