Maas: Kein Mensch darf zum Objekt eines Algorithmus' werden

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Charta der digitalen Grundrechte vorgeschlagen. Enthalten ist ein Anspruch auf Internetzugang genauso wie einer auf Vergessenwerden oder Netzneutralität.

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Heiko Maas

Heiko Maas

(Bild: dpa (Archiv))

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Jüngst hatte der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD) nach einer Charta der digitalen Grundrechte gerufen. Justizminister Heiko Maas hat dazu jetzt in der Zeit einen Vorschlag gemacht, der selbst von Netzpolitikern der Opposition wohlwollend aufgenommen wird. Wäre da aus ihrer Sicht nicht der "Patzer" mit der neuen Vorratsdatenspeicherung, die der Sozialdemokrat im Bundeskabinett auf Geheiß von SPD-Chef Sigmar Gabriel vorbereiten musste.

Der Maassche Katalog reicht vom "Recht auf Zugang zum Internet" über mehrere Ansprüche zum Datenschutz und zu einem fairen Urheberrecht bis hin zum "Recht auf eine analoge Welt". Letztlich dürfe nämlich "niemand ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt".

"Kein Mensch darf zum Objekt eines Algorithmus' werden", postuliert Maas. In Zeiten von Big Data würden aus Analysen vergangenen Verhaltens Prognosen für die Zukunft erstellt. Der Mensch sei aber mehr als sein Datenprofil und sein Verhalten lasse sich nicht wertneutral berechnen. Der Minister fordert daher einen "Algorithmen-TÜV", der die Lauterkeit der Programmierung gewährleiste und sicherstellte, "dass unsere Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nicht manipuliert wird".

Damit etwa Jugendsünden nicht zur lebenslangen Belastung würden, sei ein Recht auf Vergessenwerden wichtig, holt Maas weiter aus. Jeder Mensch habe auch das Recht, "seine Meinung im Internet frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", greift Maas Artikel 5 Grundgesetz auf. Dies befreie aber niemanden davon, "die allgemeinen Gesetze und das Persönlichkeitsrecht seiner Mitmenschen zu beachten".

Auch im Netz dürfe niemand seine wirtschaftliche Macht missbrauchen, geht Maas auf die vielfach geforderte "Plattform-Regulierung" ein. Der Staat müsse auch die Netzneutralität gewährleisten, wobei "alle Datenpakete mit der gleichen Geschwindigkeit und Qualität übertragen werden müssen". Einen "Anspruch" auf "Spezialdienste" der Betreiber formuliert der Minister nicht – im Gegensatz zu seiner Partei, die ihr Digitalprogramm festzurren will. Um die Nutzer vor dem "willkürlichen Zugriff von Geheimdiensten zu schützen", will er das Völkerrecht bemühen.

Sie könne die Internet-Charta so unterschreiben, lobte die Netzexpertin der Linken im Bundestag, Halina Wawzyniak, den Vorschlag. Im Detail gebe es freilich noch das ein oder andere zu präzisieren und zu ergänzen. (anw)