Urheberrechtsabgabe auf PCs gefordert

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Inkasso-Unternehmen von Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort, will von PC-Herstellern 41 Mark Gebühren pro PC.

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Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Inkasso-Unternehmen von Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften wie der Gema oder der VG Wort, hat in einem Schreiben 15 deutsche PC-Hersteller, Importeure und Händler aufgefordert, die Anzahl aller verkauften PCs seit dem 1. Januar 2000 zu nennen. Unterschrieben sind die Schreiben vom Gema-Mitarbeiter Michael Sandt.

Die Gema geht laut Sandt davon aus, dass die PCs aufgrund der technischen Entwicklung mittlerweile perfekt zum digitalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet seien und auch für diesen Zweck verwendet werden. Damit würden PCs unter den Paragraphen 54 des Urherberrechtsgesetzes fallen, demzufolge der "Urheber eines Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Bild- oder Tonträgern, die erkennbar zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung hat".

Da die Qualität der digitalen Aufnahmen bei PCs außergewöhnlich hoch sei, möchte die ZPÜ laut Sandt die in solchen Fällen fälligen Gebühren von 20,50 Mark bei der Gelegenheit auf 41 Mark verdoppeln. Daran ändere auch eine Verwendung von MP3- oder JPEG-Dateien, bei denen die Qualität der Kopie sinkt, nichts; die Erhöhung diene schließlich auch als Inflationsausgleich.

Hintergrund der Aktion der ZPÜ dürfte der bisher unveröffentlichte Vergütungsbericht sein, der empfiehlt, die Urheberrechtsabgaben auf moderne Datenträger und Speichermedien zu erweitern. Eine Reaktion der PC-Hersteller steht noch aus; Sprecher der betroffenen Firmen, darunter Dell, Hewlett-Packard und IBM, äußerten unisono gegenüber der c't, dass man das Schreiben momentan noch einer juristischen Prüfung unterziehe.

Eine ähnliche Abgabe verlangt bereits seit längerem die Gema auf alle CD-Brenner. Hier sollen alle Hersteller eine Abgabe von 17 Mark entrichten, die sich aus 12 Mark für Audio und 5 Mark für Video zusammensetzt. Der in Deutschland größte Hersteller von CD-Brennern, Hewlett-Packard (HP) weigert sich bislang, eine solche Abgabe zu zahlen, da nach Aussage von HP-Sprecherin Barbara Wollny die Hersteller in Deutschland im internationalen Vergleich dadurch benachteiligt würden. Auch werde der enstehenden Informationsgesellschaft kein Gefallen getan, wenn die Produkte teurer würden. Es kommt nun demnächst zum Prozeß vor dem Stuttgarter Landgericht. Wann der Prozeß genau beginnen soll, ist noch nicht bekannt, die Prozeßdauer ist aber bereits auf 2 bis 3 Jahre angesetzt worden. (axv)