VDSL-Vectoring: Telekom-Konkurrenten erwägen Verfassungsklage

Die Wettbewerber der Telekom fahren bei ihrer Kritik des Regulierungsentwurfs für Vectoring im Nahbereich schweres Geschütz auf und bringen eine Alternative ins Spiel, die ein friedliches Nebeneinander mehrerer Anbieter ermöglicht.

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DSL-Router

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst/Archiv)

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Der Streit über VDSL-Turbo Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler könnte das höchste deutsche Gericht beschäftigen. Zum Abschluss der Anhörung des umstrittenen Regulierungsentwurfs der Bundesnetzagentur hat der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) angekündigt, notfalls das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. "Der Entwurf der Bundesnetzagentur diskriminiert die Wettbewerber und führt zur Re-Monopolisierung", sagte Breko-Chef Stephan Albers am Dienstag. Sollte der Entwurf ohne Änderungen durchkommen, käme das einer Enteignung der Wettbewerber gleich.

Vectoring: der VDSL-Beschleuniger

Kaum ein Netzthema wird so kontrovers diskutiert wie das Vectoring: Mit der neuen Technik lassen sich bis zu 100 Mbit/s aus einem VDSL-Anschluss kitzeln - kein Wunder, dass die Telekom das anbieten möchte. Die Konkurrenz befürchtet aber eine Re-Monopolisierung des Markts, da Vectoring einen exklusiven Zugriff auf die letzte Meile erfordert. Kritiker befürchten zudem weitere Verzögerungen beim zukunftsträchtigen Glasfaserausbau.

Die Telekom möchte in den Nahbereichen ihrer rund 8000 Hauptverteiler (Hvt) den VDSL-Beschleuniger Vectoring einsetzen und verbindet damit das Versprechen an die Politik, den von der Bundesregierung gewünschten Breitbandausbau mit hohen Investitionen voranzubringen. Bei Vectoring kann technisch bedingt immer nur ein Anbieter einen Kabelstrang mit mehreren Anschlüssen versorgen. Telekom-Wettbewerber müssten ihre Technik dann abbauen und ein noch näher zu definierendes Vorleistungsprodukt der Telekom einkaufen.

Nicht nur die im Breko vertretenen Netzbetreiber warnen deshalb vor einer Re-Monopolisierung der “letzten Meile” im Nahbereich der Hvt. Auch die Monopolkommission hat sich zu Wort gemeldet und kritisiert den Regulierungsentwurf, den die Bundesnetzagentur dazu im November vergangenen Jahres vorgelegt hat. Es sei zu befürchten, dass es der Bundesnetzagentur “nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern", erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Die Bundesnetzagentur weist die Kritik an ihrem Entwurf zurück und drückt aufs Tempo.

Der Entwurf sieht für Wettbewerber zwar die Möglichkeit vor, selbst Vectoring einzusetzen, wenn sie im Anschlussbereich eines Hvt mehr Kabelverzweiger (Kvz) mit DSL versorgen als die Telekom. Als Stichtag für die Bemessung soll der 23. November 2015 dienen. Kurz vor Weihnachten hat die Bundesnetzagentur die Formulierung von einer einfachen zu einer “absoluten” und schließlich “qualifizierten” Mehrheit geändert. Die Wettbewerber fürchten, dass hier mindestens 50 Prozent gefordert werden sollen, unabhängig vom Ausbaustand der Telekom. Derzeit hat noch niemand den Überblick, welche Unternehmen wie stark an den betroffenen Kvz vertreten sind. Ganz abgesehen davon, dass Anschlüsse, die nicht über einen Kvz, sondern direkt vom Hvt versorgt werden, direkt der Telekom zugeschlagen werden sollen. Laut Breko-Zahlen betrifft das 641 Anschlussbereiche.

Für den Breko hat der Regulierungsxperte Karl-Heinz Neumann den Entwurf der Netzagentur geprüft und einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung unterzogen. Sein Fazit: Die Investitionszusage der Telekom sei schwammig und der Regulierungsentwurf berücksichtige mögliche Kollateralschäden nicht. So könnten die substanziellen Investitionen der Wettbewerber künftig zurückgefahren werden. Auch die versprochenen Effekte für den Breitbandausbau hält der Breko für überschaubar, da im Nahbereich vieler Hvt in Ballungsgebieten ohnehin schon hohe Bandbreiten verfügbar sind. "Tatsächlich ist der Zugewinn für das Breitband-Ausbauziel eher klein", erklärte Breko-Präsident Norbert Westfal.

(Bild: c't 24/2015)

Neumann kritisiert darüber hinaus, dass die Regulierungsbehörde in ihrem Entwurf keine Alternativen für die exklusive Vectoringtechnik erwogen hat. “Vectoring II ist ein deutscher Sonderweg", sagt der Experte und bringt VDSL2 Annex Q ins Spiel. Die inzwischen standardisierte Technik – die Netzausrüster haben dafür Namen wie “Vplus”, “Super Vectoring” oder “35b” – nutzt eine höhere Frequenz (35 Mhz) und erlaubt auf kürzeren Kabelstrecken Bandbreiten von 200 bis sogar 300 Mbit/s. Der Vorteil gegenüber Vectoring: Die Technik kann von mehreren Anbietern parallel eingesetzt werden. “VDSL2 Annex Q kann auch ohne Vectoring eingesetzt werden, wodurch die Möglichkeit zur Entbündelung erhalten bleibt”, sagte ein Breko-Sprecher. “VDSL2 Annex Q wurde bereits im Juli 2015 standardisiert und am 6. November 2015 durch die ITU-T freigegeben. Es hätte daher im Rahmen der Abwägungsentscheidung der Beschlusskammer berücksichtigt werden müssen.“

Nachdem die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf nun abgeschlossen ist, wird die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen nun sondieren und gegebenenfalls berücksichtigen. Die fertige Regulierungsverfügung muss dann noch der EU-Kommission vorgelegt werden. Die hat in der Regel einen Monat Zeit, den Vorschlag abzunicken. Der Breko-Verband rechnet jedoch mit Sperrfeuer aus Brüssel, was das Verfahren noch verlängern dürfte. Mindestens bis zum Sommer bleibt es in Sachen Vectoring im Nahbereich also noch aufregend. Spannend ist dabei vor allem die Frage, ob die Regulierungsverfügung, die die Bundesnetzagentur schließlich vorlegen wird, die Wettbewerber tatsächlich nach Karlsruhe treibt.

Update: Die Telekom weist die Vorwürfe der Wettbewerber zurück. “Die von den Wettbewerberverbänden angekündigte Verfassungsbeschwerde ist eher ein Versuch, mediale Aufmerksamkeit zu erreichen, als ein seriöser Debattenbeitrag”, erklärt ein Telekom-Sprecher. Der Bonner Konzern bezweifelt die “seltsamen Zahlen der Wettbewerberverbände” und hält diesen die Erkenntnisse der Bundesnetzagentur entgegen: ”Für über 1,4 Millionen Haushalte im Nahbereich werden erstmalig Hochgeschwindigkeitsanschlüsse verfügbar”, rechnet der Sprecher vor. Die Behörde habe den “positiven Beitrag” zur Erreichung der Breitbandziele “gerade im ländlichen Raum” bestätigt. Es sei “haarsträubend”, dass die Konkurrenten eine “bessere Versorgung der Menschen in den Nahbereichen um die Hauptverteiler untergraben wollen”. (vbr)