OLG Köln: Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehren

Auch wenn Amazon Kunden aussperren darf, darf es ihnen nicht den Zugang zu bereits gekauften Inhalten verweigern, entschied das OLG Köln zur Freude von Verbraucherschützern.

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Tablet von Amazon

(Bild: dpa, Armin Weigel)

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Onlinehändler Amazon darf seinen Kunden nicht den Zugang zu gekauften digitalen Inhalten verwehren, entschied das Oberlandesgericht Köln laut Verbraucherzentrale NRW (AZ: OLG Köln 6 U 90/15). Die Richter stießen sich demnach an einer Klausel in den Nutzungsbedingungen, mit der sich Amazon entsprechende Rechte einräumte. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden", argumentierten die Richter demnach.

Konkret hieß es in der beanstandeten Klausel: "Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

Die Verbraucherzentrale berichtet von einer Vielzahl von Nutzerbeschwerden in den vergangenen Jahren: So habe der Onlinehandelsriese in vielen Fällen wegen zu häufiger Rücksendungen mit Schließung des Kundenkontos gedroht oder Kunden den Zugang zum Konto verweigert. Da sich viele bei Amazon gekaufte digitale Inhalt nur in Verbindung mit einem entsprechenden Konto nutzen lassen, sind gesperrte Nutzer von ihren Käufen faktisch abgeschnitten. Die Praxis der Kontenschließung steht schon länger im Visier der Verbraucherschützer, Amazon soll oftmals praktisch ohne Vorwarnung den Account kappen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen nun, gegenüber Amazon auf ihrem Zugang zu gekauften Filmen, E-Books und ähnlichem zu bestehen. Ein Musteranschreiben steht online dafür bereit. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Amazon teilte auf Anfrage lediglich mit, dass man keine laufenden Verfahren kommentiere. (axk)