BGH untermauert Widerrufsrecht bei Online-Käufen

Auch wenn ein Kunde wegen einer nicht eingehaltenen Tiefpreisgarantie Waren zurückgehen lässt, greift das Recht auf Widerruf, wie der Bundesgerichtshof bekräftigte.

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(Bild: dpa, Laurin Schmid/Archiv)

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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Schutz der Verbraucher bei Online-Geschäften gestärkt und erneut das Widerrufsrecht für solche Verträge bekräftigt. "Es ist vollkommen ohne Belang, warum ein Kunde vom Recht auf Widerruf Gebrauch macht", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch. Damit bekommt ein Kunde im vorliegenden Fall sein Geld zurück, das er für zwei im Internet bestellte und dann zurückgeschickte Matratzen bezahlt hatte.

Er hatte zuvor vergeblich versucht, eine Tiefpreisgarantie durchzusetzen, mit der die Firma aus Rottweil die Matratzen beworben hatte. Die Firma wollte ihm die Preisdifferenz zum billigeren Konkurrenten aber nicht zurückgeben. Daraufhin widerrief der Mann fristgerecht. Als die Firma ihm den Kaufpreis nicht erstatten wollte, klagte er. Zu Recht, befand nun der 8. Zivilsenat. Der Kläger habe zwar Preise verglichen und wollte zunächst nachverhandeln. Das sei aber kein Missbrauch des schließlich ausgeübten Widerrufsrechts
(Az.: VIII ZR 146/15).

Die Firma hatte argumentiert, die 14-tägige Widerrufsfrist sei zur Prüfung der Ware gedacht – nicht aber dazu, Forderungen wegen einer Tiefpreisgarantie durchzusetzen. Das Unternehmen war schon in den beiden Vorinstanzen unterlegen und hatte vor dem BGH Revision eingelegt. (axk)