Messenger: Bundesrat will WhatsApp, Skype & Co. schärfer regulieren

"Over the Top"-Anbieter, die klassische Telekommunikationsdienste ersetzen, sollen rechtlich genauso behandelt werden wie Telcos, wenn es nach dem Bundesrat geht. Auch andere Internetplattformen hat das Gremium im Blick.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 47 Kommentare lesen
Apps

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 2 Min.

Skype, WhatsApp, sonstige Messengerdienste sowie standortbezogene Apps und Navigationsservices will der Bundesrat stärker an die Kandare nehmen. Derlei "Over-the-Top"-Anbieter (OTT) sollen laut einer am Freitag angenommenen Resolution der Länderkammer rechtlich genauso gestellt werden wie die Anbieter klassischer Telekommunikationsdienste, die sie ersetzen. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass auch für die einschlägigen Online-Firmen vor allem die im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Vorschriften "zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz" gelten.

Mehr Infos

Vergleichbaren "konkreten Anpassungsbedarf" sieht der Bundesrat auch bei Internetplattformen wie Facebook und Google sowie bei der Kommunikation zwischen Maschinen im Internet der Dinge. Die Bundesregierung soll zudem "weitere Anwendungsbereiche identifizieren", in denen der nationale Telekommunikationsrechtsrahmen der "tatsächlichen technischen Entwicklung" und künftig zu erwartenden Innovationen nicht mehr entspricht. Generell sei der mit dem TKG aufgespannte Regulierungsrahmen aber weiter tragfähig.

Auch im Rahmen der laufenden Arbeiten am digitalen Binnenmarkt halten die Länder den Bund an, auf EU-Ebene "einem hohen Schutz- und Sicherheitsniveau der Privatsphäre sowie von Unternehmensdaten Rechnung zu tragen". Die Bundesregierung hatte sich zuvor in Brüssel selbst bereits dafür ausgesprochen, OTT-Anbieter "angemessen" in das Regulierungsumfeld mit einzubeziehen und so einem Appell der Deutschen Telekom entsprochen.

Der Bundesrat begründet seine Entschließung, die Hessen eingebracht hatte und die über die Ausschüsse nur noch konkretisiert wurde, mit dem von der Digitalisierung getriebenen Wandel bei Anwendungen und Geschäftsmodellen im Telekommunikationsbereich. Messengerdienste, mobile Spiele oder Routenplaner unterlägen so nicht dem TKG. Die verarbeiteten Verbindungs- und Standortdaten sowie die Kommunikationsinhalte hätten damit ein "deutlich geringeres Schutzniveau". Nutzer könnten aber oft gar nicht unterschieden, welche technische Lösung bei Apps greife und welch unterschiedlichen rechtlichen Folgen daraus erwüchsen. (mho)