EU-Datenschutz: Verbraucherschützer befürchten massiven Rückschritt bei Scoring-Regeln

Verbraucherschützer schlagen Alarm, dass mit der neuen EU-Datenschutzverordnung wieder deutlich laxere Vorschriften für Auskunfteien kommen könnten. Geo-Scoring etwa könne wieder vollständig zulässig werden.

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EU-Datenschutz: Verbraucherschützer befürchten massiven Rückschritt bei Scoring-Regeln
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagt, dass die Vorgaben für Auskunfteien hierzulande bald deutlich aufgeweicht werden könnten. Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU sehe weniger strenge Regeln für das Scoring zur Bonitätsprüfung vor als das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz. "Uns droht ein massiver rechtlicher Rückschritt", warnt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Das momentane Schutzniveau dürfe keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden.

Die jüngst verabschiedete Datenschutzverordnung gibt sich beispielsweise deutlich laxer beim Geo-Scoring, wie der vzbz in einem am Montag veröffentlichten Hintergrundpapier ausführt. Künftig könnte so ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes künftiges Verhalten eines Verbrauchers wieder "ausschließlich auf Basis von Anschriftendaten berechnet werden". Dies sei hierzulande seit 2010 explizit untersagt. Mit den neuen Vorgaben aus Brüssel drohten so, bestimmte Personengruppen "strukturell ausgegrenzt" und Bewohner ganzer Straßenzüge "vorverurteilt" zu werden.

Das zugrundeliegende EU-Gesetz verhindert zudem laut vzbv nicht, dass künftig wieder finanzielle Forderungen, die ein Verbraucher bestritten hat, an Auskunfteien gemeldet und in den Scorewert einfließen könnten. Auch die hiesigen Auflagen, dass Kunden Auskunft über errechnete statistisch-mathematische Werte rund um ihre Kreditwürdigkeit erhalten müssten, sowie bestehende Löschfristen stünden auf der Kippe.

Der vzbv hat die Politik daher aufgefordert, Öffnungsklauseln in der Verordnung auszuschöpfen, um das deutsche Datenschutzniveau zu erhalten. Die Bundesregierung müsse ihre Versprechen, dass das Rad mit der EU-Reform nicht zurückgedreht werde, ernst nehmen, wenn sie die neuen Vorschriften in nationales Recht umsetze. (anw)